LTA Reise­rück­tritts­versicherung

Für private und geschäftliche Reise in zwei Varianten abschließbar

 

Mit dem Reiserücktrittsschutz Basic der LTA können Sie private und geschäftliche Reisen mit einer Dauer von maximal 365 Tagen versichern.

Sie können die Reiserücktritts­versicherung der LTA in drei Varianten abschließen: Der hier beschriebene Tarif "Basic" umfasst eine Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung, Umbuchungsgebühren-Versicherung und eine 24-Stunden-Notruf-Servicenummer. Bei dem Tarif "Basic Travel" erhalten Sie zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung, eine Reisegepäckversicherung sowie Reise-Beistands- und Assistance-Leistungen. Der Tarif "Basic Travel" enthält eine Auslandskrankenversicherung inkl. Covid-19 Krankenschutz und Reise-Rückholkosten sowie die Reise-Beistands- und Assistance-Leistungen und die 24-Stunden-Notruf-Servicenummer.

Beiträge

Einzelpersonen

Reisepreis bis 1000 €51,00 €

Reisepreis bis 2000 €77,00 €

Reisepreis bis 2500 €109,00 €

Familien

Reisepreis bis 2000 €90,00 €

Reisepreis bis 3000 €132,00 €

Reisepreis bis 4000 €154,00 €

Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielprämien für die Rücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt und inklusive Reiseabbruch­versicherung im Tarif Basic. Weitere Preise entnehmen Sie bitte dem Dokument "Beitrags­übersicht LTA Einzelreise".

Bei der LTA Reiserücktritts­versicherung können im Einzeltarif (Einzelperson/Alleinerziehende) neben der versicherten Person bis zu 3 mitreisende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, mitversichert werden. Als Paar gelten maximal 2 erwachsene Personen. Als Familie können sich maximal 2 Erwachsene versichern und maximal 5 mitreisende Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 23 Jahren, wenn keine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Bei allen Tarifen gilt dies unabhängig vom Verwandtschafts­verhältnis und vom Wohnsitz.
 

Abschlussfrist

Der Versicherungsabschluss kann bis 30 Tage vor Reiseantritt getätigt werden. Sind keine 30 Tage mehr bis Reiseantritt vorhanden, kann der Versicherungsabschluss bis drei Werktage nach Reisebuchung erfolgen.

Kostenerstattung bei Reiserücktritt

Wenn Sie Ihre Reise stornieren müssen oder nicht zum geplanten Zeitpunkt antreten können, erstattet Ihnen die LTA die dadurch entstehenden Kosten unter anderem bei Vorliegen folgender Gründe:

  • Tod;
  • schwere Unfallverletzung;
  • unerwartete schwere Erkrankung;
  • unerwartete Impfunverträglichkeit;
  • Schwangerschaft;
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
  • unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder Ausbildungsverhältnisses, sofern diese Person zum Zeitpunkt der Buchung als arbeitslos gemeldet war;
  • unerwartete gerichtliche Vorladung;
  • Trennung (Nachweis der Ummeldebescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage;
  • Schaden am Wohneigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist (mind. 2000 €) oder die Anwesenheit der versicherten Person zur Aufklärung erforderlich ist;
  • erhebliche Beschädigung und dadurch Unbewohnbarkeit der gebuchten Unterkunft.

Eine vollständige Übersicht finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter "Informationen".

 

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