Schweigepflichtentbindung

Einwilligung in die Erhebung und Verarbeitung von Gesundheits­daten und Schweige­pflicht­entbindungs­erklärung

Wenn wir Ihren Antrag, Vertrag oder Ihren Schadens­fall bearbeiten, kann es erforderlich werden, mit Dritten Informationen auszutauschen. Das Versicherungs­vertrags­gesetz (VVG), die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), das neue Bundesdaten­schutzgesetz (BDSG) sowie andere Datenschutz­vorschriften haben bisher keine ausreichenden Rechts­grundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesund­heits­daten durch Versicherungen geboten. Um jedoch Gesundheits­daten für Ihren Antrag und Ihren Vertrag bei schweige­pflichtigen Stellen, z. B. Ärzten, erheben und verwenden zu dürfen, benötigen wir als DR-WALTER Ihre Einwilligung sowie Ihre Schweigepflicht­entbindungs­erklärung. DR-WALTER benötigt Ihre Schweigepflicht­entbindungs­erklärung ferner, um Ihre Gesundheits­daten oder weitere nach § 203 StGB geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Assistance-Gesellschaften, IT-Dienstleister, weiterzuleiten.

Das Dokument senden wir Ihnen auf Wunsch auch per Post.

Haben Sie Fragen zur Einwilligungs­erklärung und Schweigepflicht­entbindungs­erklärung? Dann wenden Sie sich bitte direkt an unsere Datenschutz­beauftragte:

Bianca Mahlberg
DR-WALTER
Eisenerzstr. 34
53819 Neunkirchen-Seelscheid
Germany
T +49 2247 9194-822
F +49 2247 9194-40
E-Mail: datenschutz@dr-walter.com

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