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Zwei Drittel der deutschen Campingurlauber sind zweimal im Jahr oder häufiger unterwegs. Neben dem eigenen Land sind Frankreich, Kroatien, Italien und die Benelux-Länder die beliebtesten Reiseziele für Camper. Jeder Fünfte ist auf seiner Hauptreise länger als drei Wochen mit seinem Wohnwagen oder Wohnmobil unterwegs. Besonders beliebt sind Rundreisen sowie Wander- und Abenteuerurlaub.
Wie bei allen anderen Reisen ins Ausland ist auch beim Camping die Reisekrankenversicherung die wichtigste Versicherung für Reisende. Sie übernimmt bei einer unerwarteten schweren Erkrankung oder bei einem Unfall die Arzt- und Krankenhauskosten sowie die Kosten für einen medizinischen Rücktransport nach Hause. Wer mehrere Wochen oder Monate mit dem Wohnmobil unterwegs ist, sollte vorab klären, ob der Versicherungsschutz für diesen Zeitraum ausreicht. Eine Jahres-Reisekrankenversicherung gilt für beliebig viele Auslandsreisen jeweils bis zu acht Wochen. Wer länger durchs Ausland tourt, braucht eine Auslandskrankenversicherung, die bis zu einem Jahr oder länger abgeschlossen werden kann. Beide Versicherungen müssen bereits vor der Ausreise in Deutschland abgeschlossen werden.
Jeder Campingreisende sollte außerdem eine Privathaftpflichtversicherung haben. Sie übernimmt Schäden, die wir einem Dritten zufügen. So etwas kann auch auf dem Campingplatz schnell passieren. Man stolpert und reißt das Vorzelt des Nachbarn ein, das Grillfeuer gerät außer Kontrolle und greift auf einen Wohnwagen über oder die Kinder spielen einem älteren Herren einen Streich, der für ihn leider im Krankenhaus endet.
Wie jedes andere Fahrzeug im Straßenverkehr braucht auch jedes Campingfahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung – egal ob Wohnmobil oder Wohnanhänger. Die Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die man selbst einem anderen gegenüber verursacht.
Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt eine Teilkaskoversicherung auf. Sie übernimmt Schäden durch Gewitter, Sturm und Hagel, Diebstahl oder Schäden durch Tierbisse. Besonders häufig sind Hagelschäden, weil Wohnmobile und Wohnanhänger öfter der Witterung ausgesetzt sind. Eine Teilkaskoversicherung lohnt sich also.
Eine Vollkaskoversicherung zahlt bei selbst verursachten Schäden am Fahrzeug. Auch Vandalismus an Wohnwagen und Wohnmobilen wird nur von der Vollkaskoversicherung bezahlt. Außerdem springt sie auch dann ein, wenn man selbst geschädigt wird und der Verursacher Fahrerflucht begeht.
Im Ausland ist man selbst genauso versichert wie im Heimatland. Allerdings sind die Autofahrer in anderen Ländern oft deutlich schlechter versichert. Wer unverschuldet in einen Unfall gerät kann deshalb unter Umständen auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben, wenn der Unfallgegner mit einer geringen Deckungssumme oder überhaupt nicht versichert ist. Wer für diesen Fall mit einen Auslandsschadenschutz vereinbart, kann solche Schäden mit seinem Versicherer nach deutschem Recht abwickeln und spart sich die komplizierten Verhandlungen mit dem ausländischen Unfallpartner.
Wer nicht Mitglied in einem Automobilclub mit europa- oder weltweitem Pannenschutz ist, kann zusätzlich zur Versicherung einen Schutzbrief mit abschließen. Dieser garantiert Hilfe bei einer Panne oder einem Unfall. Außerdem werden Übernachtungskosten übernommen und ein Ersatzfahrzeug oder der Rücktransport nach Hause organisiert.
Wer mit dem Wohnmobil ins Ausland fährt sollte auf der grünen Karte seiner Versicherung nachsehen, ob der Versicherungsschutz auch in allen Reiseländern gilt. In der Regel sind alle europäischen Länder eingeschlossen. Falls nicht, kann man bei der Versicherung eine Erweiterung anfragen.
Jedes Fahrzeug – also auch ein Wohnwagen – das bei der Zulassungsstelle angemeldet wird, braucht mindestens eine Haftpflichtversicherung. Bei einem Haftpflichtschaden wird beim Wohnwagen je nach Schadenssituation zu einem Teil über die Versicherung des Zugfahrzeuges und zum anderen Teil über die Wohnwagenversicherung abgerechnet. Solange sie zugelassen sind, brauchen auch feststehende Wohnwagen eine Haftpflichtversicherung. Ist der Anhänger abgemeldet, entfällt die Versicherungspflicht. Dann darf er aber auch nicht bewegt werden.
Mit einer speziellen Campingversicherung ist der Wohnwagen oder das Mobilheim mit Zubehör und Inventar versichert, wenn es auf dem Campingplatz oder im Winterlager steht. Die Campingversicherung ist die Wohngebäude- und Hausratversicherung für den Zweitwohnsitz am Campingplatz. Manchmal enthält sie auch einen Baustein mit einer Grundstückshaftpflichtversicherung. Allerdings ist eine Campingversicherung kein Ersatz für eine Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung.
Wer unterwegs persönliche Gegenstände und Reisegepäck schützen will, der braucht zusätzlich eine Reisegepäckversicherung. Versichert sind dann Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm und Hagel sowie mut- oder böswillige Handlungen Dritter wie Beschädigungen oder Diebstahl. Auch Schäden am Reisegepäck durch einen Unfall des Wohnwagens oder Wohnmobils sind dann versichert.
Reisegepäck ist im Campingurlaub nicht grundsätzlich über die Hausratversicherung versichert, da es sich bei Campingfahrzeugen und Zelten nicht um Gebäude handelt. Es lohnt sich aber, die Bedingungen der eigenen Hausratversicherung zu prüfen. Häufig ist der Diebstahl aus einem Kraftfahrzeug mitversichert, aber oft mit zeitlicher Einschränkung (6 bis 22 Uhr) und auf eine bestimmte Summe begrenzt. Bei manchen Tarifen ist auch der Diebstahl aus verschlossenen Wohnwagen oder Wohnmobilen mitversichert.
Allerdings gibt es bei Campingreise einige Besonderheiten zu beachten. Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck beim Zelten und Camping besteht in der Regel nur auf offiziellen Campingplätzen. Wer auf irgendeinem Parkplatz übernachtet, dessen Ausrüstung ist nicht versichert. Außerdem müssen die Sachen nicht sichtbar und gut verschlossen im Zelt, in der Packkiste, im Fahrzeug oder im Anhänger aufbewahrt werden, wenn sie unbeaufsichtigt sind. In der Regel gibt es auch eine Nachtklausel. Ist das Zelt, der Wohnwagen oder das Wohnmobil in der Zeit von 22 bis 6 Uhr nicht vom Besitzer oder einer Vertrauensperson beaufsichtigt, besteht dann kein Versicherungsschutz. Manchmal gibt es Einschränkungen bei Wertsachen.
Während der Reise ist Reisegepäck – außer Wertsachen – im abgestellten Fahrzeug tagsüber in der Zeit von 6 bis 22 Uhr versichert, wenn es gut verschlossen im Fahrzeug, Anhänger oder der Gepäckbox aufbewahrt wird. Nachts sind Gegenstände im Fahrzeug nicht versichert, außer es handelt sich um eine Fahrtunterbrechung, die nicht länger als zwei Stunden dauert. Wer aber während der Reise eine Nacht im Hotel verbringt, sollte das gesamte Gepäck aus dem Auto holen, ansonsten besteht kein Versicherungsschutz – weder über die Hausrat-, noch über die Reisegepäckversicherung.
Wer sein Fahrrad mit in den Campingurlaub nimmt und das Rad nicht separat, sondern über eine Erweiterung der Hausratpolice versichert hat, sollte noch einmal nachsehen, ob es auch hier eine Nachtzeitklausel gibt oder ob der Schutz rund um die Uhr gilt. Manchmal ist es besser, für sein Fahrrad oder E-Bike eine eigene Fahrradversicherung abzuschließen.
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