Foyer Global Health

Für Expatriates mit Assistance und weiteren wählbaren Services

ab 62 pro Monat

Foyer Global Health ist die auf Expatriates spezialisierte Marke von Luxemburgs marktführender Versicherungsgesellschaft Foyer. Die Auslandskrankenversicherung bietet erstklassigen Krankenversicherungsschutz kombiniert mit umfassenden medizinischen Assistanceleistungen und weiteren Services, die Sie dank der verschiedenen Tarife der Foyer Global Health individuell nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen können. Das Höchstaufnahmealter der Foyer Global Health beträgt 59 Jahre für Rentner und 63 Jahre für Beschäftigte. 

Leistungen und Services

Wir nennen hier nur einige Beispiele für die Leistungen und die Services, die die Foyer Global Health bietet. Detailiertere Angaben hierzu finden Sie in den Informationsdokumenten.

  • Unterlagen in deutscher, englischer und französischer Sprache
  • Einschluss von Vorerkrankungen durch Risikoprüfung möglich
  • "Moratoriumsklausel" ohne Gesundheitsprüfung
  • In jedem Produkt hochwertiger Versicherungsschutz
  • Mit optionalen Selbstbeteiligungen beeinflussen Sie ihren Beitrag selbst
  • Unbegrenzte Versicherungsdauer
  • Beitragszahlung via Lastschrift, Überweisung und Kreditkarte
  • Online-Services erleichtern die Kommunikation mit dem Versicherer
  • Internetbasierte Services für die Leistungsbearbeitung sind ein Garant für Transparenz und Offenheit
  • Optimale Betreuung durch hochspezialisierte und qualifizierte
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Service rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr

Vorteil "Moratoriumsklausel"

Zu den vielen umfangreichen Leistungen und Services der Foyer Global Health gehört die sogenannte "Moratioriumsklausel". Bei Ihrem Antrag zur Aufnahme in die Foyer Global Health Auslandskrankenversicherung können Sie zwischen einer Gesundheitsprüfung und einem Moratorium wählen.

Je nach Ergebnis der Gesundheitsprüfung kann der Versicherer den Versicherungsvertrag der Foyer Global Health um weitere Bedingungen ergänzen, einen Extra-Beitrag erheben oder den Antrag bzw. eine zu versichernde Person ablehnen. Erkrankungen, die in dem Zeitraum zwischen der Antragstellung und der Antragsannahme auftreten, werden als Vorerkrankungen betrachtet.

Statt eine umfassende medizinische Risikoprüfung zu beantragen, kann der Antragsteller sich – falls er bzw. sie 55 Jahre oder jünger ist – auch für ein Moratorium entscheiden. In diesem Fall wird für eine in den fünf Jahren vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetretene Vorerkrankung der zu versichernden Person nach einer ununterbrochenen Wartezeit von zwei Jahren ohne ärztliche Heilbehandlung, Symptome, Beratung oder Medikation im Zusammenhang mit der Vorerkrankung Versicherungsschutz geleistet.

Nimmt eine versicherte Person während der ersten zwei Jahre der Versicherung eine Heilbehandlung, Beratung oder Medikamente in Bezug auf die Vorerkrankung in Anspruch, kann die Wartezeit von zwei Jahren (ohne Heilbehandlung, Beratung oder Medikation) für diese Vorerkrankung erneut beginnen. Leistungen für neue, nicht im Zusammenhang damit stehende Erkrankungen werden umgehend erstattet.

Weitere Details zur Moratoriumsklausel der Foyer Global Health entnehmen Sie bitte dem Informationsmaterial.

 

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