Spezielle Versicherungen für Klassenfahrten und Studienreisen wurden entwickelt, um alle Teilnehmer rundum abzusichern - sowohl Schüler als auch begleitende Lehrer und Eltern. Die Versicherungspakete enthalten üblicherweise die wichtigsten Absicherungen, unter anderem die Reiserücktrittsversicherung, die Reiseunfallversicherung und die Reisehaftpflichtversicherung.
Versicherungsanbieter Klassenfahrten
Unsere Empfehlung!
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Die Gruppenreiseversicherungen der HanseMerkur für Schüler und junge Leute bis zum 30. Geburtstag umfassen je nach ...
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Reiseversicherungen für Klassenfahrten - welche sind wichtig?
Wenn eine Reise abgesagt oder abgebrochen werden muss, fallen in den meisten Fällen Stornokosten an - auch für Schüler- bzw. Klassenreisen. Die Eltern, die die Reise bereits bezahlt haben, bekommen möglicherweise ihr Geld gar nicht oder nur teilweise zurück.
Für Eltern, deren Kinder auf Klassenfahrt gehen, sind folgende Fragen zum Thema Versicherungsschutz wichtig:
- Liegt das Reiseziel innerhalb Deutschlands oder im Ausland?
- Werden vom Organisator Reiseversicherungen abgeschlossen?
- Welche zusätzlichen Versicherungen sind auf Klassenfahrt ratsam?
Reiserücktrittsversicherung Klassenfahrt
Diese Klassenfahrten Versicherung deckt die Kosten ab, die durch die Stornierung einer Reise entstehen. Um sicherzustellen, dass die komplette Summe, die bei Reisebuchung bezahlt wurde, erstattet wird, sollte auf jeden Fall eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen werden.
- Die Reiserücktrittsversicherung greift, wenn der einzelne Schüler oder die Schülerin nicht an der Klassenfahrt teilnehmen kann, aufgrund von Krankheit z.B. einer Grippe oder auch einer Sportverletzung. Die Stornokosten, die dadurch entstehen, werden von der Versicherung übernommen.
- Die Reiseabbruchversicherung wird wirksam, wenn die Klassenfahrt bereits angetreten wurde und eine teilnehmende Person ebenso wegen Krankheit, Verletzung etc. nach Hause fahren muss. Auch hier werden die dadurch entstehenden Mehrkosten (z.B. für die außerplanmäßige Rückreise) beglichen.
Reiserücktrittsversicherung Klassenfahrt für Einzelpersonen
Falls der Reiseveranstalter der Klassenfahrt selbst keine Reiserücktrittsversicherung für diese Gruppenreise abschließt, können die Eltern selbstverständlich ihr Kind als einzelnen Schüler durch eine reguläre Reiserücktrittsversicherung individuell absichern.
Die angebotenen Reiserücktrittsversicherungen decken nicht nur die üblichen Urlaubsreisen ab, sondern viele verschiedenen Formen von Reisen und Veranstaltungen - selbstverständlich auch Klassenfahrten.
weitere Informationen zur Reiserücktrittsversicherung
Reisekrankenversicherung auf Klassenfahrt notwendig?
Welche Reiseversicherungen, abgesehen von der Reiserücktrittsversicherung, sind für die Absicherung der Schüler auf Klassenfahrt noch wichtig?
Brauchen Schüler und Begleitperson eine Reisekrankenversicherung?
⇒ Bei Reisen innerhalb Deutschlands ist diese nicht notwendig, da alle Teilnehmer durch ihre jeweilige eigene gesetzliche Krankenversicherung oder durch ihre private Krankenversicherung ausreichend abgesichert sind.
⇒ Bei Klassenfahrten in ein anderes europäisches Land ist eine Reisekrankenversicherung bzw. Auslandskrankenversicherung zu empfehlen! Zwar gilt der Krankenschutz der gesetzlichen Krankenversicherung in ganz Europa, allerdings nur recht eingeschränkt!
Wichtig ist im Falle eines Unfalls (z.B. Skiunfall, Beinbruch beim Wandern etc.) oder einer schwerwiegenden Erkrankung (z.B. Blinddarmentzündung) den medizinische Rücktransport nach Hause zu gewährleisten.
In diesen Fällen ist es gut, eine Reisekrankenversicherung zu haben, die die Kosten für den Rücktransport abdeckt, denn die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nicht für Rücktransporte aus dem Ausland.
⇒ Bei Reisen außerhalb Europas übernimmt die gesetztliche Krankenkasse keinerlei Behandlungskosten!
►►► Somit ist die Reisekrankenversicherung bei Klassenfahrten in Länder außerhalb Europas ein absolutes Muss!
Ist auch die Aufsichtsperson / Lehrer versichert?
Achten Sie bei der Reiseplanung Ihrer Klassenfahrt darauf, dass auch der Lehrer / die Lehrerin bzw. die begleitende Aufsichtsperson versichert ist.
Bei einigen Versicherungsanbietern ist das optional! Wird die Aufsichtsperson krank oder kann sie aus anderen Gründen die Schüler nicht begleiten und auch keine Ersatzperson gefunden werden, kommt die Reiserücktrittsversicherung für die Kosten auf, die durch die Absage der Klassenfahrt entstehen.
Reisehaftpflicht- und Reiseunfallversicherung notwendig?
Bei diesen beiden Reiseversicherungs-Arten ist eine generelle Empfehlung nicht ganz so einfach - ob eine Reisehaftpflicht- und eine Reiseunfallversicherung für die Klassenfahrt Sinn macht, hängt von der individuellen Reisegruppe ab.
Viele deutsche Haushalte verfügen über eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung, die alle Familienmitglieder absichert, in der Regel auch im Ausland.
Vor Abschluss der notwendigen Klassenfahrten Versicherung sollte geklärt werden, ob bei den teilnehmenden Schülern ein Bedarf für diese beiden zusätzlichen Reiseversicherungen besteht.
Im Zweifelsfall wird ein Abschluss zusätzlich zur Reiserücktrittsversicherung bzw. Reisekrankenversicherung empfohlen.
Bitte beachten Sie die Abschlussfristen einzuhalten! Bis spätestens 30 Tage vor Beginn der Fahrt, sollten sich Lehrer bzw. Begleitpersonen um den Abschluß der notwendigen Klassenfahrt Versicherungen gekümmert haben!
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