In einigen Länder besteht Visumpflicht für deutsche Staatsangehörige. Häufig müssen Urlauber für ihren Aufenthalt auch eine gültige Auslandskrankenversicherung nachweisen. Erfahren Sie, worauf es bei Visum und Versicherungsschutz ankommt.
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In einigen Länder besteht Visumpflicht für deutsche Staatsangehörige. Häufig müssen Urlauber für ihren Aufenthalt auch eine gültige Auslandskrankenversicherung nachweisen. Erfahren Sie, worauf es bei Visum und Versicherungsschutz ankommt.
Innerhalb der Europäischen Union und der Schengen-Staaten ist es selbstverständlich geworden, unkompliziert zu reisen. Häufig wird dafür nicht einmal der Reisepass benötigt. Auch weltweit genießen deutsche Staatsbürger eine große Reisefreiheit. Seit 2006 ermittelt das Beratungsunternehmen Henley & Partners jährlich den sogenannten Henley Passport Index. Dies ist eine Art Reisepass-Rangliste. Deutschland landetet hier im Jahr 2021 auf Platz drei. Die Vereinten Nationen erkennen derzeit 195 Staaten völkerrechtlich an. In 189 davon können deutsche Staatsbürger ohne ein Visum einreisen, welches sie vor Abreise beantragen müssen. Das Wirtschaftsmagazin brandeins nennt in seiner Juli-Ausgabe 2021 derzeit 100 Länder, für die Deutsche keinerlei Visum benötigen. Aktuelle Informationen über die jeweilig geltenden Visum-Bestimmungen bietet die Website des Auswärtigen Amts. Auch aktuell bestehende Reisewarnungen oder Sicherheitshinweise in Ihrem Reiseland sind auf der Website zu finden.
Als deutscher Staatsangehöriger können Sie (Stand Juli 2021) visumfrei nach Thailand einreisen. Ihr visafreier Aufenthalt als Tourist darf maximal 45 Tage betragen. Für längere Aufenthalte müssen Sie vorab ein Visum beantragen, welches entweder 60 oder 90 Tage gültig ist. Je länger Sie bleiben, desto detaillierter werden beispielsweise die Anforderungen an Ihre Auslandskrankenversicherung, die für den gesamten Reisezeitraum gelten muss. Bei einem Aufenthalt bis 45 Tage muss eine Krankenversicherung Behandlungskosten von COVID-19 bis mindestens 100.000 US-Dollar Deckungssumme ausdrücklich miteinschließen. Für Special Tourist Visa (90 Tage) werden nur Krankenversicherungen akzeptiert, die außerdem bei ambulanten Behandlungen einen Deckungsbeitrag von mindestens 1.300 Euro und bei Krankenhausaufenthalten von 13.000 Euro in den Versicherungsbedingungen aufführen. Deckungssumme bedeutet: Dies ist der Betrag, bis zu dem Ihre Versicherung maximal die Kosten übernimmt.
Für die Ein- und Ausreise, aber auch für den Transit ist für EU-Bürger ein Visum erforderlich. Ein Touristenvisum ist maximal einen Monat gültig, ein privates Visum bis zu 90 Tage. Visa müssen immer VOR der Einreise bei der jeweils zuständigen russischen Auslandsvertretung beantragt werden. Ausnahmen gibt es für Sankt Petersburg und das dazugehörige Verwaltungsgebiet: Für Kurzaufenthalte von maximal acht Tagen können E-Visa beantragt werden. Damit der Visumantrag in der Botschaft bearbeitet werden kann, müssen Touristen eine Auslandskrankenversicherung nachweisen - dies gilt auch für E-Visa. Diese Versicherung muss u. a. folgende Bedingungen erfüllen:
Prüfen Sie bitte auch, ob Sie sich für Ihre geplante Reise durch eine Kombination der Auslandskrankenversicherung mit einer Reiserücktrittsversicherung oder auch einer Reisegepäckversicherung noch umfassender schützen wollen.
An unseren beiden Beispielen haben Sie gesehen, wie verschieden die Anforderungen an eine Auslandskrankenversicherung sein können. Eine Auslandskrankenversicherung ist jedoch viel mehr als nur eine lästige Pflichtübung, damit Sie erfolgreich ein gültiges Visum beantragen können. Diese Versicherung schützt sie vor hohen Kosten, sollten Sie im Urlaub unerwartet krank oder bei einem Unfall schwer verletzt werden. Im Krankheitsfall müssen Sie sich keine Sorgen machen, ob Sie vor Ort die beste Behandlung bekommen können oder in Deutschland besser aufgehoben sind. Denn eine gute Auslandskrankenversicherung übernimmt auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport. In Zeiten von Corona ist es wichtig, dass Ihre Auslandskrankenversicherung auch dieses Risiko abdeckt. Erkranken Sie im Urlaub an COVID-19, sichert Sie eine Versicherung mit eingeschlossenem Corona-Schutz auch in diesem Fall umfassend ab.
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