Jetzt Au-pair Gastfamilie werden: Mit diesen Informationen gelingt es!

Wussten Sie, dass das Wort Au-pair in der deutschen Übersetzung „auf Gegenseitigkeit“ bedeutet? Damit kennen Sie bereits einen entscheidenden Grundsatz, um erfolgreich Au-pair Gastfamilie zu werden. Was noch dazugehört, lesen Sie hier.

Welche Voraussetzungen müssen Sie als Gastfamilie von einem Au-pair erfüllen?

1969 wurde das „Europäische Abkommen über die Au-pair-Beschäftigung“ veröffentlicht. Es definiert Rechte und Pflichten, die für Familien und Au-pairs gelten. Daran orientiert sich die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Merkblatt zum Thema Au-pair und hat damit die wichtigsten Informationen für Deutschland zusammengefasst. Voraussetzungen, um hierzulande Gastfamilie zu werden, sind beispielsweise:

  • Au-pairs werden zur Kinderbetreuung nur in Familien vermittelt. Als Familie gelten nicht nur Ehepaare, sondern auch unverheiratete Paare, Alleinerziehende oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Entscheidend ist: Im Haushalt der Gastfamilie muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren leben.
  • Mindestens ein Elternteil der Gastfamilie hat eine EU-, EWR- oder die Schweizer Staatsangehörigkeit.
  • In der Gastfamilie ist Deutsch die Familiensprache.
  • Für die Dauer des Aufenthalts muss die Gastfamilie dem Au-pair ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellen (Größe: minimal 9 qm, ein Fenster, abschließbare Tür) Gasteltern zahlen dem Au-pair monatlich ein Taschengeld von 280 Euro, einen Sprachkurszuschuss in Höhe von 50 Euro und übernehmen die Kosten für die Versicherung.

Diese Pflichten haben Gastfamilien gegenüber ihrem Au-pair

Die Voraussetzungen, als Gasteltern an einem Au-pair-Programm teilzunehmen, sind händelbar. Die größere Herausforderung ist oftmals, auch eine „gute“ Gastfamilie zu sein. Gerade in den weichen Faktoren liegen unterschätzte Stolpersteine, die während eines Aufenthalts zwischen einer deutschen Gastfamilie und dem Au-pair entstehen können: Sie müssen viel Geduld und Toleranz füreinander aufbringen. Gerade auch zu den Anfangszeiten, wenn sich Menschen erst aneinander gewöhnen und Sprachbarrieren bewältigt werden müssen. Unterstützung erhalten Sie von Ihrer Au-pair-Agentur. Achten Sie auf die Seriosität der Agenturen. Entweder auf das RAL-Gütezeichen Au pair oder setzen Sie auf Au-pair-Agenturen, die Mitglied von Au-pair Society e.V. sind.

Diese Pflichten haben Sie als Familie u. a. gegenüber Ihrem Au-pair:

  • Ihr Au-pair erhält ein Taschengeld. Sie bezuschussen einen Kurs zur Erlernung der deutschen Sprache und bezahlen notwendige Versicherungen.
  • Sie sorgen für die Einhaltung der vorgeschriebenen Arbeitszeiten, der freien Tage und des Urlaubes.
  • Sie schließen alle notwendigen Versicherungen für Ihr Au-pair ab.

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Gastfamilie werden: Mit diesen Kosten sollten Sie rechnen, wenn Sie ein Au-pair aufnehmen möchten

Ihr Au-pair erhält ein monatliches Taschengeld von 280,- Euro. Zusätzlich sind Sie verpflichtet, sich jeden Monat mit 50,- Euro an den Kosten für einen Sprachkurs zu beteiligen, den Ihr Au-pair besucht. Rechnen Sie auch noch mit Kosten, die Ihnen für Anmeldeformalitäten entstehen können. Außerdem miteinkalkulieren sollten Familien die monatlichen Beträge, die für Versicherungen sowie Kost und Logis Ihres Au-pairs entstehen. Einmalige Beträge, die Sie unbedingt mitbedenken sollten: Vermittlungskosten der Agentur oder auch die Beteiligung an Kosten für ein Visum oder an der Hin- und Rückreise. Dies ist wichtig, wenn Sie ein Au-pair aus einem Nicht-EU-Land aufnehmen möchten. Sorgen Sie bitte für einen optimalen Versicherungsschutz Ihres Au-pairs, dafür sind Sie als Gasteltern verantwortlich: Dazu gehört immer eine umfassende Auslandskrankenversicherung. Wir empfehlen darüber hinaus noch eine Haftpflicht-, Unfall- und eine Abschiebekostenversicherung.

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Diese Aufgaben hat ein Au-pair innerhalb der Gastfamilie

Auch wenn keine Gastfamilie in ihren Anforderungen und im Lebensstil der anderen gleicht, versucht die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Merkblatt die (Haupt)-Aufgaben eines Au-pairs zu definieren, wie:

  • Unterstützung der Familie bei der Kinderbetreuung; beispielsweise jüngere Kinder zu beaufsichtigen, Kinder auf dem Weg zur Schule oder in den Kindergarten zu begleiten, mit Kindern spazieren zu gehen oder zu spielen
  • leichte Hausarbeiten, wie Wäsche waschen oder bügeln
  • Frühstück oder einfache Mahlzeiten zubereiten.

Sehr klar wird auch definiert, was NICHT zum Aufgabenbereich eines Au-pairs gehört: Kranken- und Altenpflege. Ihr Au-pair ist keine Haushaltshilfe, sondern – Sie erinnern sich – Au-pair bedeutet: auf Gegenseitigkeit. Deshalb steht immer das gegenseitige Kennenlernen, die Erfahrung mit einer anderen Kultur und die Integration in Ihr Familienleben im Mittelpunkt eines erfolgreichen Au-pair-Programms.

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