Endlich ist es so weit: Sie haben ein Au-pair gefunden und freuen sich als Gastfamilie auf die Ankunft. Davor sollen Sie sich aber um die Au-pair-Versicherung kümmern. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten.
Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es zur Versicherung von Au-pairs?
Der Begriff "Au-pair" kommt aus dem Französischen und bedeutet "Auf Gegenseitigkeit". Ein Au-pair-Aufenthalt ist rechtlich gesehen kein Arbeitsverhältnis. In Deutschland muss die Gastfamilie laut der Agentur für Arbeit mindestens eine Auslandskrankenversicherung sowie eine Unfallversicherung für das ausländische Au-pair zahlen.
Dabei kommt es darauf an, ob das Au-pair aus dem europäischen Ausland oder aus einem Drittstaat zu Ihnen in die Gastfamilie kommt. Ein Au-pair aus Europa kann den Versicherungsschutz aus dem Heimatland möglicherweise mitnehmen. Da dieser jedoch nicht in jedem Fall ausreichend ist, müssen Sie darauf achten, dass Ihr Au-pair einen passenden Versicherungsschutz für seinen Aufenthalt hat.
Die Auslandskrankenversicherung der ERGO Reiseversicherung, vormals ERV, bietet schon ab monatlich 25 Euro Schutz für ...
Unser Preistipp für Au-pairs aus der EU
PROTRIP-WORLD ist die Reiseversicherung für Au-pair-Aufenthalte in Deutschland. Besonders günstig ist die Versicherung für ...
PROTRIP-WORLD ist die Reiseversicherung für Au-pair-Aufenthalte in Deutschland. Besonders günstig ist die Versicherung für ...
bis 18 Monate Aufenthaltsdauer | inkl. Unfall-, Haftpflicht- und Abschiebekostenversicherung
Au-pairs aus dem EU-Ausland:
Die gesetzliche Krankenkasse des Au-pairs zahlt Behandlungen in einem gewissen Rahmen. Hinten auf der Krankenversicherungskarte befindet sich der europäische Krankenschein (EHIC). Allerdings unterscheiden sich die Gesundheitssysteme von EU-Land zu EU-Land. Es ist also nicht sicher, ob die gesetzliche Krankenversicherung des Au-pairs eine bestimmte Behandlung zahlt. Deshalb empfehlen wir Ihnen, dass Sie als Gastfamilie für Ihr Au-pair zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung sowie eine Unfallversicherung abschließen.
Au-pairs aus Drittstaaten:
Au-pairs aus dem Nicht-EU-Ausland haben in Deutschland keinen Versicherungsschutz. Sie müssen hier also in jedem Fall eine Auslandskrankenversicherung und eine Unfallversicherung für Ihr Au-pair abschließen. Eine Reiseversicherung des Au-pairs reicht ebenfalls nicht aus. In unserem Versicherungsvergleich bieten wir Ihnen Au-pair-Versicherungen für Au-pairs aus dem EU-Ausland sowie aus Drittstaaten.
Meist gibt es Au-pair-Versicherungen für Gasteltern, in denen Sie Kombinationen von Versicherungen buchen können. In unserem Versicherungscheck stellen wir Ihnen drei Au-pair-Versicherungen vor. Dort können Sie die Leistungen vergleichen und erhalten weitere Informationen. Achten Sie in jedem Fall darauf, dass die Versicherung nicht nur in Deutschland gilt. Ihr Au-pair hat im Jahr Anspruch auf 4 Wochen Urlaub, die es vielleicht im EU-Ausland verbringen möchte. Deshalb ist es wichtig, dass Ihr Au-pair in der gesamten EU im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls abgesichert ist.
Sie sollten die Kosten für die Versicherungen auf jeden Fall in Ihre Kalkulation einplanen. Dieser Betrag kommt dann zu dem Taschengeld von 280 € pro Monat, dem Zuschuss von 50 € für einen Deutschkurs sowie für Kosten für die Anmeldung Ihres Au-pairs noch dazu.
Welche Versicherungen kann ich zusätzlich für mein Au-pair abschließen?
Neben der verpflichtenden Kranken- und Unfallversicherung sollten Sie auch über eine Haftpflichtversicherung nachdenken. Ihr Au-pair passt täglich auf Ihre Kinder auf und hilft im Haushalt mit. Dabei kann schnell etwas passieren, seien es Personenschäden in Ihrer Familie, bei Dritten oder an deren Eigentum, wie einer Mietsache. Hier ist die Frage, wer diesen Schaden bezahlt. Ohne Haftpflichtversicherung bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Denn das Taschengeld des Au-pairs wird in diesen Fällen kaum ausreichen. Eine Haftpflichtversicherung für Au-pairs erhalten Sie für einen geringen monatlichen Betrag, der Ihnen viele Sorgen abnimmt.
Allgemein ist bei allen Versicherungen wichtig: Das Au-pair sollte nicht nur während des Aufenthaltes in Deutschland versichert sein, sondern auch bei der Hin- und Rückreise.
Wenn Sie sich an unsere Tipps zu Versicherungen halten, sind Sie bestens für Ihr Jahr mit Ihrem Au-pair vorbereitet! Die hier von uns empfohlenen Au-pair-Versicherungen erfüllen selbstverständlich alle gesetzlichen Anforderungen und sichern Ihr Au-pair rundum ab. Sie beinhalten alle von uns vorgeschlagenen Versicherungen und schützen bei Krankheit, Unfall und Schwangerschaft. Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit Ihrem Au-pair!
Tiefpreisgarantie bei reiseversicherung.com
Bei reiseversicherung.com schließen Sie ohne Preisrisiko ab!
Auf unsere Tiefstpreise können Sie sich verlassen. Finden Sie Ihre abgeschlossene Versicherung auf einer anderen Internetseite günstiger, erstatten wir Ihnen die Differenz!
Sie können daher sofort buchen und später einen Vergleich anstellen.
Haben Sie Fragen, Kritik oder Anregungen?
Bitte informieren Sie uns
E-Mail: info@reiseversicherung.com
Kostenlose Servicerufnummer: +49 2247 9194-900
Diese Seite ist ein Service von:
DR-WALTER Versicherungsmakler GmbH
Eisenerzstr. 34
53819 Neunkirchen-Seelscheid