Reiseversicherung & Schwangerschaft: Das sollten Sie wissen

Welche Reiseversicherungen sollte man abschließen, wenn man während der Schwangerschaft verreist? Wir zählen die wichtigsten Reiseversicherungs-Arten auf, erklären, welchen Versicherungsschutz sie bieten und warum sie besonders für schwangere Reisende wichtig sind.


Wie und wo bekomme ich die für schwangere Reisende wichtigen Reiseversicherungen?

Ganz einfach: Wählen Sie in unserem Versicherungsfinder die gewünschten Reiseversicherungen aus und vergleichen Sie die Preise der jeweiligen Angebote!


Auslandskrankenversicherung (AKV)

Die Auslandskrankenversicherung (auch "Reisekrankenversicherung") deckt medizinische Kosten bei einem Krankheitsfall im Ausland ab, einschließlich medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Medikamente. Sie stellt sicher, dass die Schwangere im Falle von Komplikationen oder Notfällen Zugang zu medizinischer Notfallversorgung haben.

Außerdem beinhaltet die AKV eine wichtige Leistung, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht abdeckt, nämlich den medizinischen Rücktransport: Wenn der behandelnde Arzt vor Ort einen Rücktransport nach Deutschland empfiehlt, übernimmt die AKV die Deckung der Kosten.

Werfen Sie vor dem Abschluss der Auslandskrankenversicherung in die Versicherungsbedingungen. Folgendes sollte eine gute AKV hinsichtlich Schwangerschaften abdecken:

  • Untersuchungen von Schwangerschaftskomplikationen
  • medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch
  • Frühgeburt / Fehlgeburt
  • ambulante oder stationäre Entbindung
  • Geburtshelfer und Hebammen
  • postnatale Versorgung von Mutter und Neugeborenem

Schwangerschaft gilt als Vorerkrankung

Das sollten werdende Mütter bei der Reiseplanung beachten: Bei privaten Auslandskrankenversicherungen gilt die Schwangerschaft als Vorerkrankung und ist als solche nicht versichert. Die AKV leistet bei Schwangerschaften, die vor Antritt der Reise bestanden jedoch, wenn akute Lebensgefahr für Mutter oder Kind besteht oder wenn unerwartete Komplikationen auftreten.

Assistance-Leistungen

Die Assistance-Leistungen sind nicht direkt Versicherungsverträge, sondern ein Service der Versicherungsanbieter, deren Notrufnummern rund um die Uhr erreichbar sind. Dabei geht es um Unterstützung in Notfällen, wie z.B. Hilfe bei der Suche nach einem Arzt oder Krankenhaus.

Im Falle einer medizinischen Notsituation ist es beruhigend zu wissen, dass man beim Auftreten von unerwarteten Schwangerschaftskomplikationen schnell Hilfe und Informationen erhalten kann. Die Assistance findet im Notfall die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung, gibt konkrete Handlungsanweisungen und übernimmt für Sie auch falls nötig die Kommunikation mit fremdsprachigen Ärzten.

Assistance-Leistungen werden in der Regel nur zusammen mit der Auslandskrankenversicherung angeboten. Falls Sie also die Wahl haben, Ihre Reiseversicherung mit oder ohne Assistance zu buchen, empfehlen wir, gerade bei Schwangerschaft nicht auf die Assistance-Leistungen zu verzichten.

Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Stornokosten für nicht genutzte Reisebuchungen (z.B. Flüge oder Hotelbuchungen), wenn die Reise aus den versicherten Gründen abgesagt werden muss. Wenn unvorhergesehene Umstände eintreten (z.B. unerwartete Schwangerschaft oder Schwangerschafts-Komplikationen), hilft die Reiserücktrittsversicherung dabei, den Verlust von Reisekosten zu vermeiden, die durch die Reisestornierung entstehen.

Ebenfalls wichtig ist die Reiseabbruchversicherung, die für finanzielle Verluste aufkommt, falls man die Reise bereits angetreten hat, aber aufgrund gesundheitlicher Probleme abbrechen muss. Nahezu alle unsere Reiserücktritts-Angebote enthalten auch eine Reiseabbruchversicherung.

Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung leistet bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks während der Reise. Wenn die Koffer durch einen Fehler der Fluggesellschaft abhanden kommen, steht die werdende Mutter ohne Umstandskleidung und vor allem ohne wichtige Medikamente da. Für die Kosten der nachweislich notwendigen Beschaffung von Ersatz kommt die Reisegepäckversicherung auf.

Da beim Verlust des Reisegepäcks zwar finanzieller Schaden entsteht, dieser aber in der Regel längst nicht so hoch ist wie bei den Kostenrisiken, die man ohne Auslandskranken- und Reiserücktrittsversicherung eingeht, stufen wir die Wichtigkeit der Reisegepäckversicherung nicht hoch ein.

Reisehaftpflichtversicherung und Reiseunfallversicherung

Die Reisehaftpflichtversicherung zahlt, wenn der Versicherte Schäden an fremdem Eigentum verursacht oder für körperliche Schäden an Personen verantwortlich ist. Eine Reiseunfallversicherung dient dazu, die Kostenbelastungen, die durch die Folgen eines Unfalls entstehen, abzufedern. Dazu zählen Leistungen bei Invalidität oder in Todesfällen.

Deutsche Haushalte verfügen üblicherweise über eine private Haftpflichtversicherung und/oder eine Unfallversicherung. Diese decken in der Regel auch Auslandsaufenthalte ab. Daher ist der Abschluss dieser beiden Reiseversicherungen oft nicht notwendig. Im Zweifelsfall sollten Sie sich vor Beginn der Reise über die Auslandsdeckung Ihrer Haftpflicht- bzw. Ihrer Unfallversicherung informieren.

Verfügt die schwangere Reisende nicht über eine private Haftpflichtversicherung und/oder eine Unfallversicherung, sind die jeweiligen Reiseversicherungen wichtig.

Zusammengefasst

  • Für schwangere Reisende sind Auslandskrankenversicherung, Assistance und Reiserücktrittsversicherung dringend empfohlen. Achten Sie auf die Versicherungsleistungen.
  • Die Reisegepäckversicherung ist sinnvoll, aber nicht unbedingt notwendig.
  • Reisehaftpflicht und Reiseunfall sind nur wichtig, wenn die Person nicht über die entsprechenden Privatversicherungen verfügt.

Ist eine Haftpflichtversicherung im Ausland sinnvoll?

Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Schadensersatzansprüchen. Eine Haftpflichtversicherung im Ausland ist daher auch bei kürzeren oder längeren Aufenthalten unersetzlich.


Was genau bedeutet eigentlich "Selbstbehalt"?

Der Selbstbehalt, auch "Selbstbeteiligung", ist ein festgesetzter Geldbetrag, den der Versicherte selbst übernehmen muss, wenn ein Schadensfall eintritt. Das wollen wir hier mal mit einem einfachen Rechenbeispiel erklären.


 

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