Sicherheit für Ihre Reiseplanung: Was leistet eine Reiserücktrittsversicherung im Fall einer Epidemie?

Können Sie durch Krankheit oder Unfall Ihre Reise nicht wie geplant antreten, bietet Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung umfassenden Schutz. Wir erklären Ihnen, welche Besonderheiten im Fall einer Epidemie gelten können.

Zu den Reiserücktrittsversicherungen

Pandemie oder Epidemie: Was genau ist der Unterschied?

Haben sich übermäßig viele Menschen innerhalb kurzer Zeit mit einer Krankheit infiziert und bleibt diese Infektion auf ein bestimmtes Gebiet begrenzt, wird dies als Epidemie bezeichnet. Breitet sich eine Epidemie unkontrolliert weltweit aus, spricht man von einer Pandemie. Pandemien, die durch virale Infektionskrankheiten ausgelöst werden, stellen für Menschen auf der ganzen Welt nach wie vor ein Risiko dar. Auch COVID-19 wurde als Pandemie eingestuft. Auf der Webseite des Auswärtigen Amts finden Sie weltweit aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

Kann ich meinen Urlaub trotz Epidemie oder Pandemie antreten?

Ob Sie einen Urlaub trotz offizieller Reisewarnung beispielsweise bei einer Pandemie antreten oder nicht: Diese Entscheidung liegt letztendlich immer in Ihrer Verantwortung. Bei Nichtantritt stellt sich die Frage, wer die Kosten beispielsweise für Stornierungsgebühren oder bereits geleistete Zahlungen übernimmt. Eine Reiserücktrittsversicherung wird diese Kosten nicht übernehmen, wenn kein versicherter Grund, wie eine Erkrankung oder ähnliches, vorliegt. Nur weil in dem Land eine Pandemie herrscht und der Urlauber nun Angst vor der Reise hat, wird die Reiserücktrittsversicherung keine Kosten erstatten.

Reiserücktrittsversicherung und Coronavirus: Worauf Sie jetzt achten sollten

Spätestens seit März 2020 interessieren sich mehr Menschen für eine optimale Absicherung bei einer Pandemie durch eine Reiseversicherung. Denn zu diesem Zeitpunkt hat die WHO den COVID-19-Ausbruch weltweit als Pandemie eingestuft. Seither fragen sich viele Reisende: Wird eine COVID-19-Erkrankung durch die Versicherung abgedeckt? Ist eine Quarantäne mitversichert? Was gilt für den Fall, wenn Menschen nicht einreisen dürfen? Einige Reiseversicherer schließen Pandemien von ihren Leistungen ausdrücklich als "höhere Gewalt" aus. Viele Versicherer wie Allianz Travel hingegen bieten Reiserücktrittsversicherungen mit Corona-Schutz an. Können Sie wegen einer Corona-Erkrankung nicht wie geplant verreisen, sind Sie für diesen Fall versichert. Genauso wie Sie Allianz Travel bei einer behördlich angeordneten persönlichen Quarantäne absichert. Also dann, wenn der Verdacht einer Infektion mit dem Coronavirus besteht und Sie deshalb Ihre geplante Reise nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten dürfen. Die Ergo Reiseversicherung arbeitet nach dem Baustein-Prinzip und offeriert zu einer bestehenden oder neuen Einmal- oder Jahresversicherung einen Ergänzungsschutz COVID-19.

Reiserücktrittsversicherung und Epidemien bzw. Pandemien: Was ist noch wichtig?

Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Sie dann, wenn Sie durch eine unerwartet schwere Erkrankung nicht wie geplant verreisen können. Um Ihre Versicherung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie das Attest von Ihrem Arzt, welches Sie bei der Versicherung vorlegen. Noch besser geschützt sind Sie durch einen Reiserücktritt-Vollschutz. Kombinieren Sie Ihre Versicherung mit einer Reiseabbruch-Versicherung. Denn sobald Sie Ihren Urlaub angetreten haben, enden damit auch die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung. Doch was ist, wenn Ihnen am Urlaubsort zusätzliche Kosten durch Quarantäne-Maßnahmen entstehen, weil Sie positiv auf COVID-19 getestet worden sind? Für diese Fälle können Sie sich durch eine Reiseabbruch-Versicherung mit Coronaschutz absichern. Diese Versicherung kann Ihnen, je nach Leistungsumfang des Anbieters, zusätzliche Mehrkosten durch einen verlängerten Aufenthalt, Reiseabbruchkosten bis hin zu nicht genutzten Reiseleistungen ersetzen. Einige Versicherer bieten zudem auch Reiseschutz in Ländern, für die das Auswärtige Amt eine coronabedingte Reisewarnung ausgesprochen hat.

Prüfen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung auf den individuellen Schutz bei Pandemien

Außergewöhnliche Umstände wie die Corona-Pandemie stellen neue Anforderungen an einen umfassenden Versicherungsschutz. Viele Versicherungen bieten deshalb Ergänzungs-Bausteine für Reiserücktrittversicherungen an oder inkludieren den Corona-Schutz direkt in die Reiseversicherung. Umfassend geschützt sind Sie mit einer Kombination aus Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung. Auf reiseversicherung.com dürfen Sie immer sicher sein: Wir informieren Sie ausführlich über Neuerungen und Änderungen der allgemeinen Versicherungsbedingungen. Finden Sie jetzt den besten Schutz zum Tiefpreis auf reiseversicherung.com. Nutzen Sie unseren Versicherungsvergleich für Reiserücktrittsversicherungen mit Corona-Schutz.

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