Reiserücktrittsversicherung einmalig oder als Jahrespolice

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Teilnehmende Versicherungen

Mit dem Vergleich von reiseversicherung.com können Sie über 200 Tarifvarianten der Reiseversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 VVG weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

Mit dem Versicherungsfinder können Sie die für Ihre Reise passende Reiserücktrittsversicherung schnell und einfach vergleichen. Oder verwenden Sie unsere Kategoriesuche, um  eine gute & günstige Reiserücktrittsversicherung zu finden.

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Übernimmt die anfallenden Kosten bei vorzeitiger Rückreise oder verlängertem Aufenthalt.
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Übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung im Ausland und für den Rücktransport ins Heimatland.
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Übernimmt die Kosten bei Abhandenkommen, Beschädigung oder Zerstörung des Gepäcks.
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Reiserücktrittsversicherungen nach Kategorien

Reiserücktrittsversicherung einmalig

Die auf reiseversicherung.com angebotenen Reiserücktrittsversicherungen gibt es als einmalige Verträge oder als Jahrespolicen. Was sind die Vorteile und Nachteile dieser beiden Varianten? Und welche empfehlen wir?

Der größte Vorteil des Einzelvertrages gegenüber der Jahrespolice: Eine einmalige Reiserücktrittsversicherung muss man nicht kündigen. Der Vertrag läuft automatisch zum vereinbarten Termin aus. Bei der Reiserücktrittsversicherung ist das üblicherweise der erste Tag der Reise. Hier unsere einmaligen Reiserücktrittsversicherungen ohne Selbstbehalt.

Bei den Reiserücktrittsversicherungen, die auch den Reiseabbruch abdecken, endet der Vertrag in der Regel am letzten Reisetag. Wir raten: Schließen Sie eine Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch ab, egal ob als Einzelversicherung oder als Jahrespolice.

Ein anderer, vermeintlich offensichtlicher Vorteil ist der Preis. Ein Jahresvertrag kostet ja sicher mehr als eine einzelne Versicherung, richtig? Nein.

Reiserücktrittsversicherung als Jahresvertrag

Die einmalige Reiserücktrittsversicherung empfiehlt sich, wenn Sie sich absolut sicher sind, dass Sie innerhalb der nächsten 365 Tage nur eine einzige Reise unternehmen werden. Schon ab zwei Reisen pro Jahr kann die Jahres-Reiserücktrittsversicherung günstiger sein als der Einzelvertrag.

Gerade für Vielreisende ist die Jahresversicherung nicht nur günstiger, sondern auch wesentlich bequemer. Mit dem Jahresvertrag muss man nicht für jede einzelne Reise eine Versicherung abschließen. Die Jahresversicherung ist beispielsweise für Familien, die mindestens zwei Mal pro Jahr verreisen, geeigneter als der Einzelvertrag.

Da der Preis für die Reiserücktrittsversicherung u. a. vom Reisepreis abhängt, kann man nicht generell sagen, dass die Jahrespolice in jedem Fall ab zwei Reisen günstiger ist als die einmalige Versicherung. Man muss die einzelnen Angebote vergleichen. Aber das geht ganz einfach mit unsererm Vergleichsrechner (oben).

Sollte man eine Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Selbstbehalt abschließen?

Wir bei reiseversicherung.com empfehlen pauschal: Wenn es das Budget erlaubt, buchen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt. Wir erklären in diesem Rechenbeispiel, warum.

Letztenendes ist es natürlich Ihre persönliche Entscheidung. Wir erklären die Vor- und Nachteile der beiden Varianten.

Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt

Die Versicherer bieten ihre Reiserücktrittsversicherungen oft mit und ohne Selbstbehalt an. Grund: Der Selbstbehalt macht die Police günstiger. Hierbei bedeutet "günstiger", dass Sie weniger Geld für den Abschluss der Versicherung zahlen. Wenn jedoch der "Schadensfall" eintritt, das heißt, wenn Sie die Reise stornieren müssen, kann sich dieser Spar-Versuch ins Gegenteil umkehren. Denn mit einem Selbstbehalt übernimmt die Reiserücktrittsversicherung nur einen Teil der Kosten. Den Rest müssen Sie selbst zahlen.

Hier unsere Reiserücktrittsversicherungen mit Selbstbehalt.

Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt

Die Reiserücktrittsversicherung kostet ohne Selbstbehalt nur wenig mehr als die gleiche Police mit Selbstbehalt. Dafür bekommen Sie allerdings im Schadensfall die gesamten Stornokosten erstattet, und nicht nur einen Teil davon.

Gerade wenn es um teurere Reisen geht, kann es sich hier um mehrere hundert Euro handeln. Deshalb raten wir: Sparen Sie nicht am falschen Ende, wenn es um die Reiserücktrittsversicherung geht. Auch wenn die Variante mit Selbstbehalt günstiger zu sein scheint - nehmen Sie besser die Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt, wenn es der Geldbeutel erlaubt.

Hier unsere Reiserücktrittsversicherungen ohne Selbstbehalt.

Häufige Fragen zur Reiserücktrittsversicherung

Mit der passenden Reiserücktrittsversicherung bleiben Sie nicht auf hohen Stornokosten sitzen, wenn Sie Ihre geplante Reise absagen müssen.

Die Reiserücktrittsversicherung (auch "Reiserücktrittskostenversicherung") hilft immer dann, wenn der Reiseveranstalter hohe Gebühren für die Stornierung in Rechnung stellt. Je nachdem, wann Sie Ihre Reise absagen, können bis zu 100 Prozent des Reisepreises fällig werden. Eine Reiserücktrittsversicherung ersetzt Ihnen die Stornokosten für Ihre Reise. Die Versicherung zahlt allerdings nur, wenn Sie die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können. Der gängiste Grund für einen versicherten Reiserücktritt ist eine unvorhergesehene Erkrankung vor der geplanten Reise.

Der häufigste Grund, eine Reise kurzfristig absagen zu müssen, ist eine plötzliche Erkrankung, die die Reise unzumutbar macht.

Als Faustregel gilt: Eine Erkrankung, für die Sie Ihr Hausarzt krankschreiben würde, wird in der Regel von der Reiserücktrittsversicherung akzeptiert. Ein leichter Schnupfen gilt in der Regel nicht als Rücktrittsgrund.

Weitere anerkannte Gründe für einen Reiserücktritt sind üblicherweise unter anderem Unfall, Todesfall, Verlust oder Wechsel des Arbeitsplatzes, Schaden am Eigentum, Schwangerschaft oder Wiederholung von Prüfungen. Die Ereignisse müssen allerdings unvorhergesehen auftreten.

Auch wenn einer Ihrer nahen Angehörigen schwer erkrankt, wird dies von der Reiserücktrittsversicherung in der Regel als Rücktrittsgrund anerkannt. Die betroffenen Angehörigen müssen dazu keine Reiseteilnehmer sein. Weitere anerkannte Rücktrittsgründe entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reiserücktrittsversicherung.

Generell empfiehlt es sich, möglichst bald nach der Reisebuchung eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. So sind Sie ab diesem Moment bis zum Reiseantritt geschützt, denn je nach Erkrankung kann diese Ihren Urlaub auch schon Monate vorher gefährden.

Die meisten Versicherer haben für den Abschluss der Reiserücktrittsversicherung eine Frist von 30 Tagen bis Reiseantritt. Zwischen dem Abschluss der Reiserücktrittsversicherung und dem Datum des Reiseantritts müssen also mindestens 30 Tage liegen.

Einige Versicherer bieten allerdings auch großzügigere Abschlussfristen an.

Auch hier sind die Fristen unterschiedlich und können zwischen einem und sieben Tagen betragen. Generell ist es ratsam, die Reiserücktrittsversicherung direkt am Tag der Reisebuchung abzuschließen.

Wenn Sie die Reiserücktrittsversicherung als Jahresvertrag abschließen, weil Sie mehrere Reisen im Jahr unternehmen, geben Sie beim Abschluss der Versicherung nicht die Gesamtsumme aller Reisen in diesem Jahr ein!

Geben Sie den Preis für die teuerste Reise ein, die Sie in diesem Jahr buchen. Wenn der Preis der teuersten Reise noch nicht feststeht, geben Sie einen realistisch geschätzten Wert an. Damit sind alle Reisen abgedeckt, die Sie in diesem Jahr unternehmen, bis zu dem Wert, den Sie angegeben haben.

Beispiel: Zu Jahresbeginn planen Sie drei Reisen: Ein Wochenendausflug zu Ostern für 300 Euro, eine Kreuzfahrt im Sommer für 4000 Euro und einen Skiurlaub in den Weihnachtsferien für 1000 Euro. Beim Abschluss der Jahres-Reiserücktrittsversicherung geben Sie als Reisepreis "4000 Euro" an - damit sind alle Reisen automatisch abgedeckt, auch der Oster-Ausflug und der Skiurlaub. Das schließt auch weitere Reisen ein, die noch ungeplant sind.

Angenommen, es stellt sich heraus, dass die geplante Kreuzfahrt zu 4000 Euro doch teurer wird als erwartet. Das bedeutet nicht, dass die Reise dann durch die Reiserücktrittsversicherung nicht mehr abgedeckt ist. Sie ist dann nur nicht mehr voll abgedeckt. Wir empfehlen: Weicht der tatsächliche Preis für die teuerste Reise von der geplanten und im Abschluss angegebenen Summe ab, informieren Sie so früh wie möglich den Versicherer, damit der Vertrag entsprechend angepasst werden kann.

Hier finden Sie die Kontaktdaten aller Anbieter der von uns empfohlenen Reiserücktrittsversicherungen.


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