Warum ausländische Besucher unbedingt versichert werden sollten

Jährlich kommen Millionen ausländische Besucher nach Deutschland. Dabei handelt es sich um viele verschiedene Arten von Besuchen. Es gibt natürlich zunächst einmal die Touristen, die die vielfältigen Kultur, die beeindruckenden Landschaften und die historischen Orte sehen möchten. Die Universitäten und Hochschulen sind bei ausländischen Studenten immer noch äußerst beliebt. Abgesehen von jungen Teilnehmer:innen an Austauschprogrammen gibt es auch Au-pairs, digitale Nomaden, Saisonfachkräfte und Geschäftsreisende, die dem Land der Dichter und Denker gerne einen Besuch abstatten.

Wichtig: Die richtige Absicherung von ausländischen Gästen und Besuchern!

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Versicherung für ausländische Besucher mit Visum

Visumspflichtige Besucher müssen beim Visumsantrag in der Regel eine in Europa gültigen Krankenversicherung und oft auch eine Einladung nachweisen. Der Einladende verpflichtet sich, für alle Kosten, die der Besucher verursacht, z.B. durch Krankheit oder durch Beschädigung von fremdem Eigentum, aufzukommen. Deshalb schließen die Einladenden entsprechende Versicherungen ab, um nicht nur den Gast, sondern auch sich selbst vor hohen Kosten zu schützen.

Um genau zu sein: Die Visumsregelungen gelten nicht für das geografische Europa, sondern für den sogenannten Schengen-Raum. Welcher Staat zu welchem europäischen Verbund gehört, erfahren Sie hier.

Einige Staaten, die nicht zum Schengen-Raum gehören, haben mit Deutschland spezielle Reiseabkommen. Das bedeutet, Angehörige dieser Staaten sind ebenfalls nicht visumspflichtig.

Hier sind die Listen der Schengen-Staaten und der Nicht-Schengen-Staaten (Stand: Oktober 2023), deren Staatsangehörige in der Regel kein Visum für eine Deutschlandreise benötigen:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Albanien (mit biometrischem Reisepass)
  • Andorra
  • Australien
  • Bosnien und Herzegowina (mit biometrischem Reisepass)
  • Brasilien
  • Kanada
  • Chile
  • Costa Rica
  • El Salvador
  • Georgien
  • Guatemala
  • Honduras
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Kirgisistan
  • Kolumbien
  • Kosovo (mit biometrischem Reisepass)
  • Macau (SAR China)
  • Malaysia
  • Mexiko
  • Monaco
  • Neuseeland
  • Nicaragua
  • Nordmazedonien (mit biometrischem Reisepass)
  • Panama
  • Paraguay
  • San Marino
  • Saudi-Arabien (mit biometrischem Reisepass)
  • Singapur
  • Südkorea
  • Taiwan (mit einem gültigen Reisepass und einer ID-Karte)
  • Thailand (für Aufenthalte bis zu 30 Tagen bei Einreise per Flugzeug)
  • Trinidad und Tobago
  • Türkei (mit biometrischem Reisepass, für Aufenthalte bis zu 90 Tagen)
  • USA
  • Uruguay
  • Vatikanstadt

 

Versicherung für nicht visumspflichtige Besucher

Besucher und Au-pairs, die aus einem europäischen Land kommen, brauchen im Normalfall kein Visum und damit keine Nachweise für den Visumsantrag. Dennoch schreibt der Gesetzgeber vor, dass Gastfamilien von Au-pairs diese krankenversichern müssen, um vor hohen Kosten, die z. B. durch einen Krankenrücktransport oder durch Überführung entstehen können, geschützt zu sein.

Ähnliches gilt für Besucher aus dem Ausland, die aus touristischen Gründen nach Deutschland kommen und für die es keine gesetzlichen Vorschriften zur Versicherungsschutz gibt: Um das finanzielle Risiko einer hohen Schuldenlast verursacht durch Krankheitskosten in astronomischer Höhe zu vermeiden, sollte man unbedingt einige Euro in eine Auslandskrankenversicherung investieren.

Ausländische Besucher ohne Versicherungsverpflichtungen

Auch dann, wenn der Gastgeber und der ausländische Gast nicht gesetzlich verpflichtet sind, eine private Krankenversicherung abzuschließen, ist es ein hohes finanzielles Risiko, ohne Absicherung nach Deutschland zu kommen. Ein Verkehrsunfall, ein Sportunfall oder eine akute Erkrankung, die einen Krankenhausaufenthalt erforderlich macht, kann dem Gast, oder dem Gastgeber, eine Schuldenlast von mehreren zehntausend Euro einhandeln.

Die europäische Krankenversicherungskarte EHIC

Staatsangehörige von europäischen Ländern verfügen in der Regel über die EHIC, die europäische Krankenversicherungskarte. Reicht diese nicht aus für den Besuch anderer europäischer Länder? Nein, denn die staatlichen Krankenversicherungen der europäischen Staaten haben die Aufgabe, die Staatsbürger gesundheitlich abzusichern - und zwar innerhalb der jeweiligen Staatsgrenzen.

Im Ausland leisten die staatlichen Krankenversicherungen nur für Dinge, für die sie im Heimatland zahlen würden. Deshalb zahlt die Heimat-Krankenversicherung niemals für einen Krankenrücktransport, der tausende Euro kosten kann. Die man im Falle eines Falles aus eigener Tasche zahlen muss.

Reiseversicherungen nach Wichtigkeit

Um die einzelnen Reiseversicherungs-Arten nach ihrer Wichtigkeit sortieren zu können, muss man in Betracht ziehen, mit welchen finanziellen Konsequenzen eine nicht versicherte Person zu rechnen hat, und inwieweit diese Konsequenzen das Leben dieser Person negativ beeinflussen können. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Reiseversicherungen, und die Gründe für ihre Wichtigkeit.

1. Auslandskrankenversicherung

Wenn man während eines Auslandsaufenthaltes medizinisch versorgt werden muss, übernimmt die Auslandskrankenversicherung hierfür die Kosten.

Die Auslandskrankenversicherung deckt ein sehr hohes finanzielles Risiko ab, nämlich die Kosten für einen Krankenrücktransport, für eine Überführung oder eine kostspielige Behandlung. Die Konsequenz einer Auslandsreise ohne Auslandskrankenversicherung kann also sein: eine sehr hohe Schuldenlast für den Besucher oder dessen Gastgeber. Fallbeispiele: Sportunfall, Verkehrsunfall, mehrwöchiger Krankenhausaufenthalt.

2. Reiseunfallversicherung

Eine Reiseunfallversicherung bietet finanziellen Schutz und Unterstützung im Falle eines Unfalls während einer Reise. Sie ist speziell darauf ausgelegt, die Risiken abzudecken, die mit Reisen verbunden sind, und kann eine wertvolle Ergänzung zu anderen Versicherungen wie der Auslandskrankenversicherung sein. Hier sind einige der Hauptfunktionen und Leistungen einer Reiseunfallversicherung:

  • Invaliditätsleistungen: Wenn ein Unfall während der Reise zu einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung führt, zahlt die Versicherung eine vereinbarte Summe als Invaliditätsleistung.
  • Todesfallleistungen: Im Falle eines tödlichen Unfalls während der Reise wird eine Todesfallleistung an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
  • Krankenhaustagegeld: Bei einem Unfall, der einen Krankenhausaufenthalt erforderlich macht, kann die Versicherung ein Tagegeld für jeden Tag des Aufenthalts zahlen.
  • Bergungs- und Rücktransportkosten: Die Kosten für Bergungsaktionen oder den Rücktransport des Verletzten können abgedeckt werden.
  • Rehabilitation: Einige Policen bieten auch Leistungen für Rehabilitationsmaßnahmen nach einem Unfall an.
  • Zusätzliche Assistance-Leistungen: Je nach Anbieter können auch zusätzliche Dienstleistungen wie Organisation von medizinischer Hilfe oder Unterstützung bei der Rückreise im Falle eines Unfalls enthalten sein.

 

3. Reisehaftpflichtversicherung

Eine Reisehaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Besucher einer anderen Person oder deren Eigentum zufügen. Wenn der Geschädigte seine gesetzlich festgelegten Schadenersatzansprüche geltend macht, kann das in den sechs- und siebenstelligen Bereich gehen. Der Besucher sollte sich bei seiner Privathaftpflichtversicherung erkundigen, ob auch Auslandsreisen abgedeckt sind. Fall nicht, empfehlen wir dringend eine Reisehaftpflichtversicherung.

Wir empfehlen das Reiseversicherungspaket

Wenn Sie Ihren ausländischen Gast umfassend absichern möchten, empfehlen wir, die genannten Reiseversicherungen in einem Paket abzuschließen, denn das ist nicht nur bequemer, sondern auch insgesamt günstiger. Nutzen Sie unseren Versicherungsfinder: einfach Krankenversicherung, Reisehaftpflichtversicherung und Reiseunfallversicherung auswählen und die Paket-Angebote vergleichen!

 

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