Müssen Sie Ihre Urlaubsreise kurzfristig absagen? In vielen Fällen erstattet der Reiseveranstalter die Kosten der Reise nicht. Schützen Sie sich mit einer Reiserücktrittsversicherung, vorzugsweise ohne Selbstbehalt, damit Ihre Stornokosten in voller Höhe erstattet werden.
Gerade für die Urlaubsreise ist eine Reiserücktrittsversicherung dringend zu empfehlen!
Alle freuen sich auf die geplante Urlaubsreise im Sommer! Aber dann wird ein Mitreisender oder ein Angehöriger krank und Sie müssen die Reise kurzfristig stornieren.
Als ob das nicht schon ärgerlich genug wäre, kann der Reiseveranstalter aufgrund der Kurzfristigkeit der Reisestornierung den Reisepreis oft nicht zurückerstatten, oder nur zu einem geringen Anteil. Sie bleiben somit auf den Kosten sitzen und ein neuer Urlaub passt dann nicht mehr ins Budget.
Sichern Sie sich für diesen Fall unbedingt mit einer Reiserücktrittsversicherung ab. Denn die Reiserücktrittsversicherung erstattet sämtliche Kosten, die Ihnen durch die Stornierung der Reise entstehen. Für wenige Euro können Sie so sicher gehen, dass Sie Ihren Urlaub zumindest später nachholen können.
Aber beachten Sie: Die Reiserücktrittsversicherung erstattet nur dann die Kosten in voller Höhe, wenn Sie sie ohne Selbstbehalt abschließen.
Mit Selbstbehalt ist die Reiserücktrittsversicherung zwar etwas günstiger, dafür müssen Sie aber im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst tragen. Deshalb empfehlen wir: Wählen Sie für Ihre Urlaubsreise eine Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt.