Als Sprachschüler, Student oder Gastwissenschaftler in Deutschland sollten Sie sich auf jeden Fall krankenversichern. Dies kann entweder über die gesetzliche oder eine private Krankenversicherung für Ihren Auslandsaufenthalt geschehen. Auch gegen Haftpflichtschäden sollten Sie sich absichern.
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Weiteres Produkt: Sperrkonto für Ihr Studium in Deutschland
Studierende, die aus einem Land kommen, das nicht zur Europäischen Union gehört bzw. nicht zu den "Schengen-Staaten" zählt, benötigen in der Regel ein Sperrkonto. Eine Ausnahme bilden Bürger aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, Großbritannien, Nordirland und den USA. Bürger aus diesen Nationen brauchen für ihr Studium in Deutschland nur eine Aufenthaltserlaubnis, kein Studenten-Visum, und damit auch kein Sperrkonto. Mit einem deutschen Sperrkonto können Sie nachweisen, dass Sie sich während Ihres Aufenthalts in Deutschland selbst versorgen können. Wir haben das passende Angebot für Sie!