Reiserücktritt bei Reisewarnung: Zahlt die Versicherung?

Es gibt eine Reisewarnung für das lang ersehnte Urlaubsziel? Wir zeigen Ihnen, wann Ihre Versicherung einen Reiserücktritt bei einer Reisewarnung zahlt und wann Sie kostenlos stornieren können.

Zu den Reiserücktrittsversicherungen

Was ist eine Reisewarnung?

Eine offizielle Reisewarnung spricht stets das Auswärtige Amt aus. Dies geschieht, wenn im betroffenen Ausland eine akute Gefahr für die körperliche und geistige Gesundheit von Reisenden besteht. Sie kann aber auch zum Schutz der einheimischen Bevölkerung gelten.

Eine Reisewarnung ist allerdings kein gesetzliches Verbot, welches den Urlaub in dem betroffenen Land ausschließt. Sie stellt lediglich eine ernst zu nehmende Empfehlung dar. Die Reisenden entscheiden eigenverantwortlich über ihren Reiseantritt. Kommt es in den betroffenen Regionen und Ländern zu einschneidenden Veränderungen, sind Sie als Besucher angehalten, sich selbst über die Lage zu informieren. Sie müssen also Ihre Reise nicht sofort stornieren, sondern können die Entwicklungen verfolgen und selbst abwägen.

Welche Ursachen können Reisewarnungen haben?

Das Auswärtige Amt beobachtet täglich das Geschehen im Ausland, um Reisende über eventuelle Bedrohungen zu informieren. Reisewarnungen spricht das Amt trotzdem nicht leichtfertig aus. Gründe für eine Warnung können kritische politische, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Veränderungen im Zielland sein. Diese umfassen beispielsweise Kriegshandlungen oder Terroranschläge in Krisengebieten.

Auch naturbedingte Einflüsse wie Hochwasser oder Erdbeben können zu den Ursachen für Reisewarnungen gehören. Katastrophen in Bezug auf die menschliche Gesundheit sind ein weiterer Grund für die Aussprache einer Reisewarnung. Dies wird durch die Coronavirus-Pandemie im Moment besonders deutlich.

Reiserücktritt bei Reisewarnung: Zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Grundsätzlich greift die Reiserücktrittsversicherung immer dann, wenn Sie aus einem versicherten Grund die Reise nicht antreten können. Dabei ist es in den meisten Fällen irrelevant, ob eine Reisewarnung vorliegt oder nicht. Wenn Sie beispielsweise vor Reiseantritt erkranken und für das Zielland eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, springt die Versicherung in der Regel ein. Nur in Ausnahmefällen sind Leistungen im Rücktritt bei einer Reisewarnung ausgeschlossen. Hier muss man aber definitiv auf die Versicherungsbedingungen achten.

Die Reisewarnung allein ist kein versicherter Rücktrittsgrund. Es gilt das Prinzip der höheren Gewalt. Hierbei liegen außergewöhnliche Umstände vor, welche die Reiserücktrittsversicherung leider nicht abdecken kann.

Wann die Reiserücktrittsversicherung greift

Eine Reiserücktrittsversicherung tritt nur dann in Kraft, wenn die Ursachen unerwartet und schwerwiegend sind. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Unfälle oder schwere Erkrankungen der versicherten Person, wie z. B. eine Lungenentzündung, Knochenbrüche oder Notoperationen. Auch die Erkrankung am Corona-Virus zählt hierzu. In jedem Fall sollten Sie sich ein ärztliches Attest ausstellen lassen, welches Sie als Nachweis bei Ihrer Versicherung vorlegen.

Weitere Gründe für einen Reiserücktritt sind unter anderem:

  • Impfunverträglichkeiten, die sich erheblich auf Ihre Gesundheit auswirken
  • Schwangerschaftskomplikationen
  • Jobverlust bzw. Arbeitsplatzwechsel
  • Sachschäden an Ihrem heimischen Eigentum

Haben Sie im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen, so kommt diese für die Mehrkosten der Umbuchung der Reise auf. Vergleichen Sie jetzt die besten Reiserücktrittsversicherungen und Reiseabbruchversicherungen in unserem Vergleichsrechner!

Reiserücktrittsversicherung bei coronabedingter Reisewarnung

Zu Corona-Zeiten steht die Frage zum Reiserücktritt bei Reisewarnung besonders oft im Raum. Viele Urlauber sind sich unsicher, ob sie ihre gebuchte Reise zahlen müssen oder nicht. Die WHO hat im März 2020 das Corona-Virus als Pandemie deklariert. Viele Versicherer haben Pandemien vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, da Pandemien als höhere Gewalt eingestuft werden. Möchten Sie eine Reise aufgrund einer coronabedingten Reisewarnung für das Urlaubsland absagen, so greift die Reiserücktrittsversicherung nicht.

Besteht Ihrerseits jedoch ein versicherter Reiserücktrittsgrund, können Sie in der Regel von Ihrer Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. Nur vereinzelt leisten Versicherer in der Reiserücktrittsversicherung bei einer coronabedingten Reisewarnung nicht, auch wenn ein versicherter Rücktrittsgrund vorliegt. Dennoch sollten Sie immer die Versicherungsbedingungen prüfen.

Viele Anbieter bieten neben einer Reiserücktrittsversicherung auch eine Reiseabbruchversicherung an. Durch den Zusatzschutz der Reiseabbruchversicherung sind Sie auch versichert, wenn Sie im Urlaub aufgrund von Corona in Quarantäne müssen. Dabei ist es egal, ob Sie selbst erkrankt sind oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Gerade wenn Sie sich bereits im Urlaub befinden und Ihre Reise aufgrund der Quarantäne nicht fortsetzen können, ist diese Versicherung sinnvoll.

Folgende Anbieter bieten einen Corona-Rundumschutz an:

  • ERGO Reiseversicherung
  • HanseMerkur (Die Quarantäne ist nur durch die Zusatzversicherung abgedeckt.)
  • TravelProtect (Die Quarantäne ist nur durch die Zusatzversicherung abgedeckt, jedoch nicht in Ländern mit Covid-19 bedingter Reisewarnung.)

Kann ich meinen Urlaub wegen einer Reisewarnung stornieren?

Bei einer Reisewarnung ist eine Stornierung direkt beim Reiseveranstalter oder im Reisebüro möglich, wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben. Das gilt jedoch nur, wenn die Reisewarnung erst nach der Buchung ausgesprochen wurde. Bevor Sie eine Stornierung in Erwägung ziehen, sollten Sie abklären, ob es passende Alternativen gibt. Viele Reisebüros bieten Gutschein-Lösungen an oder ermöglichen eine kostenlose Umbuchung zu einem späteren Zeitpunkt.

Bei Individualreisen können die Bedingungen jedoch anders aussehen. Haben Sie die Unterkunft bzw. Tickets bei ausländischen Reiseveranstaltern gebucht, so gilt möglicherweise kein deutsches Recht mehr. Sie müssen jeden Anbieter einzeln kontaktieren und dessen Stornierungsbestimmungen erfragen.

Das gilt bei einer Reisewarnung während Ihres Urlaubes

Befinden Sie sich momentan im Urlaub und es wurde in dieser Zeit eine Reisewarnung für das jeweilige Land ausgesprochen? Natürlich haben Sie die Möglichkeit, die Reise abzubrechen. Jedoch stellt die Reisewarnung selbst für Ihre Versicherung keinen versicherten Abbruchgrund dar. Nichtsdestotrotz springen Versicherer in den meisten Fällen ein, wenn trotz Reisewarnung ein versicherter Abbruchgrund vorliegt und Sie den Urlaub nicht wie geplant fortsetzen können. Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Reiseabbruchversicherung bei Pauschalreisen in Anspruch zu nehmen. Je nachdem, welche Leistungen Ihr Versicherungsschutz umfasst, werden Kosten für nicht erbrachte Leistungen sowie zeitnaher und organisierter Rücktransport von Ihrem Versicherungsanbieter übernommen. Sollten Sie als Individualreisender unterwegs sein, so müssen Sie Ihren Rücktransport selbst planen und eventuell für die entstandenen Kosten aufkommen, wenn Sie keine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen haben.

Sie suchen noch die passende Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung für Ihre Reise? Dann vergleichen Sie jetzt die besten Anbieter!

Zum Vergleich der Reiserücktrittsversicherungen

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