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ab 21€
Der Exzellent-Plus-Reiserücktrittsschutz von MDT ist eine gute Wahl. Denn bei MDT Exzellent Plus profitieren Sie durch die Allgefahrendeckung von besonders vielen versicherten Gründen. Die maximale Reisedauer ist bei dieser Versicherung unbegrenzt.
Wenn Sie einen günstigeren Tarif wünschen, können Sie statt MDT Exzellent Plus auch den Tarif MDT Premium Plus wählen. MDT Premium Plus deckt im Vergleich zu MDT Exzellent Plus weniger versicherte Gründe ab.
Die Reiserücktrittsversicherung der MDT gibt es auch als Jahresversicherung.
Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielprämien für die Rücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt und inklusive Reiseabbruchversicherung im Exzellent-Plus-Tarif.
Bei der MDT Exzellent Plus Reiserücktrittsversicherung gibt es keinen separaten Familientarif, jedoch können mit dieser Versicherung bis zu 2 Erwachsene sowie ggf. Kinder bis 26 Jahre versichert werden.
Weitere Preise entnehmen Sie bitte dem Dokument "Beitragsübersicht MDT Exzellent Reiserücktrittsversicherung".
Für die Reiserücktrittsversicherung der MDT gilt:
Eine Besonderheit bei MDT Exzellent Plus ist die Allgefahrendeckung. Die Allgefahrendeckung versichert Sie gegen alle beleg- und nachweisbaren Gefahren oder Ereignisse, die zu einem plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Schaden führen. Nur Ereignisse, die ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, sind nicht versichert. Normalerweise ist es umgekehrt: In den Versicherungsbedingungen anderer Versicherungen werden die einzelnen Gefahren festgelegt, für die Versicherungsschutz besteht, während alle anderen Risiken nicht versichert sind.
Bei MDT Exzellent Plus profitieren Sie zudem von einer besonders großzügigen Buchungsfrist. Sie können die Versicherung bei Buchung der Reise, spätestens jedoch bis 24 Tage vor Reiseantritt abschließen, bei Buchungen innerhalb von 23 Tagen vor Reisebeginn spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung.
Der Storno-Informations-Service von MDT informiert Sie zu Stornierungsmöglichkeiten (wann storniert werden sollte), wenn Sie nach Buchung der Reise erkranken sollten, eine Unfallverletzung oder ein sonstiger Versicherungsfall eintritt. Für die Nutzung des Informationsdienstes ist die unverzügliche Information über den eingetretenen Versicherungsfall sowie das Vorliegen des vollständig ausgefüllten Antrages nebst notwendigen Anlagen erforderlich.
Kann die versicherte Reise entgegen der Einschätzung des Storno-Informations-Service doch nicht angetreten werden und stornieren Sie dann unverzüglich, tragen Sie kein Kostenrisiko.
Stornieren Sie entgegen des Rates des Storno-Informations-Service die Reise zunächst nicht und wird die Reise später wegen dieser Erkrankung, Unfallverletzungen oder eines sonstigen Versicherungsfalls doch nicht angetreten, erstattet der Versicherer max. bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung angefallen wären.
Weitere günstige Angebote im Vergleich finden Sie unter Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt.
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