Corona: Was muss ich beachten bei der Einreise nach Deutschland?
Bald geht bereits das zweite Corona-Jahr zu Ende. Nicht jeder möchte so lange auf Urlaubsreisen verzichten. Ganz zu schweigen von den Menschen, die von Berufs wegen reisen müssen.
Was Sie beachten müssen, wenn Sie von Ihrer Reise wieder nach Deutschland zurückkehren, hängt davon ab, aus welchem Land Sie einreisen, oder genauer gesagt: welche Länder Sie vor Ihrer Einreise besucht haben.
Das Übliche: Maskenpflicht, Mindestabstand
Wir haben uns inzwischen schon fast daran gewöhnt: Maskenpflicht und Mindestabstand. Die Vorschriften diesbezüglich sind von Land zu Land geringfügig unterschiedlich, aber im Allgemeinen gilt: Gerade dort, wo in der Regel viele Menschen zusammenkommen, wie z. B. an Bahnhöfen und Flughäfen, sollte man diese Vorgaben ganz besonders beachten. Das Gleiche gilt natürlich auch für den Aufenthalt innerhalb von Zug, Bus und Flugmaschine.
Es zählt nicht nur das Land, aus dem Sie direkt nach Deutschland einreisen, sondern alle Länder, in denen Sie sich 10 Tage vor Ihrer Einreise aufgehalten haben. Das gilt nicht für die Durchreise oder für Kurzaufenthalte.
Wir kennen alle diesen Begriff, aber eigentlich gibt es ihn seit August 2021 nicht mehr. Offiziell spricht das Robert-Koch-Institut seitdem entweder vom "Hochrisikogebiet" oder vom "Virusvariantengebiet". Wie Sie sich verhalten müssen bei der Wiedereinreise nach Deutschland, hängt davon ab, ob Sie aus einem Hochrisikogebiet, einem Virusvariantengebiet oder aus keinem dieser Arten von Risikogebieten zurückkommen. Im letzteren Falle gilt für Sie keine Quarantänepflicht.
Einreise aus einem Corona-Hochrisikogebiet
Wenn ein Land, aus dem Sie direkt oder indirekt einreisen möchten, vom Auswärtigen Amt als Hochrisikogebiet eingestuft wurde, besteht für Sie Quarantäne-Pflicht. Das bedeutet, Sie müssen nach der Einreise direkt nach Hause fahren und dürfen nicht mehr das Haus verlassen - für 10 Tage. Für Kinder unter 12 sind es 5 Tage.
Es ist ebenfalls möglich, die Quarantäne durch einen Corona-Test frühzeitig zu beenden. Da dieser Test aber frühestens 5 Tage nach Einreise gemacht werden darf, ist zu diesem Zeitpunkt die Quarantäne schon zur Hälfte vorbei.
Außerdem gilt: Sobald das Auswärtige Amt ein Land oder Gebiet nicht mehr als Hochrisikogebiet einstuft, erlischt die Quarantänepflicht automatisch.
Einreise aus einem Covid-19-Virusvariantengebiet
Bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet gelten einige etwas strengere Vorgaben als bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet, was die Quarantäne-Pflicht angeht.
Wenn Sie nämlich aus einem Virusvariantengebiet zurückkehren, müssen Sie 14 Tage in Quarantäne, egal, ob Sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Eine Verkürzung der Quarantäne-Dauer ist generell derzeit nicht möglich. Es gibt nur zwei Möglichkeiten, die Quarantäne zu verkürzen, wenn Sie aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland einreisen:
- Das Robert-Koch-Institut erklärt, dass die derzeit gängigen Impfstoffe auch gegen die jeweilige Virusvariante schützen.
- Das Land bzw. Gebiet wird zum Nicht-Virusvariantengebiet erklärt.
Was, wenn ich bei der Einreise schon Corona hatte?
Egal, von woher Sie einreisen, Sie müssen bei der Einreise einen Nachweis über Impfung, Genesung oder einen aktuellen Test vorweisen. Wenn Sie bei der Einreise schon Corona hatten, gelten Sie als genesen und sollten auch einen Nachweis darüber mit sich führen. Und Sie müssen sich an die oben genannten Vorgaben halten:
- Einreise aus einem Hochrisikogebiet: Ab in die 10-Tage-Quarantäne, außer bei Nachweis der Impfung oder Genesung, vorzeitige Beendigung möglich durch Test.
- Einreise aus einem Virusvariantengebiet: Ab in die 14-Tage-Quarantäne.
- Einreise aus einem Land, das kein Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet ist: keine Quarantäne-Pflicht.
Die aktuellen Risikogebiete und weitere Details zum Thema finden Sie unter:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html
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Stand Dezember 2021