Reiseunfallversicherung für die Reise ins Ausland

Häufig gestellte Fragen

Extremsportarten durch Reiseunfallversicherung abgedeckt?

Frage: Ich möchte auf meiner nächsten Reise in die Alpen Wildwasser-Rafting und eventuell auch Free Climbing ausprobieren. Sollte mir dabei etwas zustoßen: Sind die Folgekosten durch meine private Reiseunfallversicherung gedeckt?
Antwort: Nein. Meist schließen die Versicherer (übrigens nicht nur im Urlaub) solche Extremsportarten aus ihrer Leistungspflicht aus. Sie können und sollten für dieses besondere Urlaubsrisiko eine spezielle Reiseunfallversicherung abschließen, die die gewünschte Extremsportart mitversichert. Dementsprechend hoch ist dann meist auch die Prämie. Anbieter für diese speziellen Versicherungen sind Spezialversicherer oder auch Sportvereine. Anders sieht es bei der Leistungspflicht der Reisekrankenversicherungen aus: Hier werden die Behandlungskosten nach einem Sportunfall gezahlt. Aber eben nicht die Folgekosten (wenn Sie sich "irreparabel" verletzt haben), für die die Unfallversicherung zuständig ist.

Wer zahlt Krankheitskosten nach Unfall?

Frage: Ich möchte eine Reiseunfallversicherung abschließen. Kommt die Unfallversicherung auch für die Heil- und Arztkosten auf, die direkt nach einem Unfall im Ausland anfallen?
Antwort: Nein. Die Reiseunfallversicherung entschädigt Sie im Falle eines Unfalls finanziell, wenn Sie irreparable körperliche Schäden erleiden. Das bedeutet, dass der Grad Ihrer Invalidität festgestellt wird und Sie daraufhin eine entsprechende Summe erhalten. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen eine vorher festgelegte Versicherungssumme. Die Reiseunfallversicherung kommt jedoch nicht für die Heil- und Krankenhauskosten auf, die direkt nach dem Unfall durch die ärztliche Betreuung anfallen. Diese Kosten werden immer von der Reisekrankenversicherung - auch bei Unfällen - gedeckt.

Zusätzliche Unfallversicherung fürs Ausland?

Frage: Ich habe vor Jahren in Deutschland eine normale Unfallversicherung abgeschlossen. Nun plane ich einen längeren Auslandsaufenthalt. Muss ich für meine Auslandsreise eine zusätzliche Reiseunfallversicherung abschließen?
Antwort: Nein. Die private Unfallversicherung gilt in der Regel 24 Stunden am Tag und weltweit. Nur für Ihren Aufenthalt in Kriegs- oder Krisengebieten brauchen Sie eine spezielle Versicherungspolice.

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