Schengen-Krankenversicherung: Diese Versicherung benötigen Sie für ein Schengen-Visum

Ausländische Gäste müssen in vielen Fällen eine Krankenversicherung nachweisen, wenn Sie ein Visum für den Schengen-Raum beantragen. Welcher Versicherungsschutz vorgeschrieben ist und wer eine Schengen-Krankenversicherung abschließen muss, erfahren Sie hier.

Zu den Versicherungen für ausländische Gäste

Schengen-Krankenversicherung: Was ist das?

Die Schengen-Krankenversicherung ist eine Auslandskrankenversicherung, die ausländische Gäste während einer Reise im Schengen-Raum vor unvorhergesehenen Kosten im Krankheitsfall schützt. Bei ausländischen Gästen, die nur mit einem Visum nach Europa einreisen können, definiert eine Verordnung der Europäischen Union, welche Leistungen der Krankenversicherungsschutz mindestens umfassen muss.

Woran können Sie nun erkennen, ob eine Versicherung die geforderten Leistungen beinhaltet? Erfahrene Versicherungsanbieter wie beispielsweise DR-WALTER bieten speziell für visumpflichtige ausländische Gäste sogenannte Incoming-Reiseversicherungen an. Dieser Versicherungsschutz entspricht genau den Anforderungen, welche die Europäische Union für eine Reisekrankenversicherung bei ausländischen Gästen festgelegt hat.

Das sind die Anforderungen der EU an eine Schengen-Krankenversicherung

2009 wurde im Europäischen Parlament die Verordnung über einen Visakodex beschlossen. Darin ist festgelegt, welche Leistungen eine „angemessene Reisekrankenversicherung“ erfüllen muss. Artikel 15 definiert dafür folgende Kriterien:

Absatz 1: „Bei der Beantragung eines einheitlichen Visums für eine oder mehrere Einreisen weist der Antragsteller nach, dass er im Besitz einer angemessenen und gültigen Reisekrankenversicherung ist, die die Kosten für den etwaigen Rücktransport im Krankheitsfall oder im Falle des Todes, die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder die Notaufnahme im Krankenhaus während seines Aufenthalts bzw. seiner Aufenthalte im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten abdeckt.“

Absatz 3: „Die Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Mitgliedstaaten und für die gesamte geplante Aufenthalts- oder Durchreisedauer des Antragstellers gelten. Die Mindestdeckung muss 30.000 EUR betragen.“

Übrigens: Für den Schengen-Raum erteilt das Auswärtige Amt zwei unterschiedliche Visa. Das Schengen-Visum hat bis zu 90 Tage Gültigkeit. Das nationale Visum gilt für einen langfristigen Aufenthalt von mehr als drei Monaten.

Wann benötigen ausländische Gäste eine Schengen-Krankenversicherung?

Jeder Gast aus dem Ausland, der ausschließlich mit einem Visum in die Schengen-Staaten einreisen darf, muss zwingend eine Schengen-Krankenversicherung nachweisen können. Dies gilt bei kürzeren Aufenthalten mit einem Schengen-Visum nicht nur für Touristen, Geschäftsreisende oder den privaten Familienbesuch. Sondern auch für visumpflichtige ausländische Besucher von Messen, Seminaren oder Kongressen und Teilnehmende von Sportwettkämpfen. Sie müssen ebenfalls für die Dauer ihres Aufenthalts in Europa eine Incoming Versicherung vorweisen können. Mit PROVISIT-VISUM sind Ihre Gäste vom ersten Tag an im Schengen-Raum rundum geschützt. Diese Reiseversicherung erfüllt nicht nur alle Anforderungen der EU an eine Visum-Reiseversicherung. In PROVISIT-VISUM stecken mehr als 60 Jahre Erfahrung mit Versicherungslösungen speziell für ausländische Besucher. Bei dieser Incoming Krankenversicherung wird tagesgenau abgerechnet. Sie zahlen also nur für den Zeitraum, für den ein Versicherungsschutz auch vorgeschrieben ist. Vergleichen Sie auf reiseversicherung.com geprüfte Incoming Krankenversicherungen und finden Sie jetzt den für Sie günstigsten Tarif.

Wer muss eine Schengen-Krankenversicherung abschließen?

Grundsätzlich kann der Gast aber auch der Gastgeber eine Schengen-Krankenversicherung abschließen. Häufig übernimmt jedoch der Gastgeber den Abschluss einer Schengenversicherung. Das hat durchaus einen entscheidenden Vorteil. Schließlich haften Sie als Gastgeber durch eine Verpflichtungserklärung. Damit stehen Sie für alle Kosten ein, die während eines Aufenthalts Ihrer Gäste anfallen können. Haben Sie selbst die Schengen-Versicherung abgeschlossen, können Sie durch weitere Versicherungen das Kostenrisiko zusätzlich noch minimieren.

Wichtige Erweiterungsbausteine für Ihre Reiseversicherung

Für visumpflichtige Besucher legt der Visakodex also fest, welche Leistungen eine Incoming Versicherung MINDESTENS beinhalten muss. Das Europäische Parlament hat z. B. eine Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro festgelegt. Doch was ist, wenn Sie eine höhere Mindestdeckungssumme wünschen?  Informieren Sie sich vorher genau, welche Summe Ihre Versicherung abdeckt. Unsere Empfehlung: Die PROVISIT-VISUM. Hier ist die Deckungssumme unbegrenzt. Die Deckungssumme bezeichnet übrigens den Betrag, bis zu dem Ihre Reiseversicherung Kosten übernimmt. Dazu gehören u. a. Kosten für eine medizinische Behandlung und der Rücktransport ins Heimatland. Oder Ihr Aufenthalt im Gastland dauert mehrere Monate oder sogar Jahre und Sie möchten sich umfassender absichern, als es der Visakodex vorschreibt. Das ist der Fall, wenn Sie als Gastwissenschaftler, ausländischer Student oder Au-pair mit einem nationalen Visum z. B. in Deutschland arbeiten möchten. Informieren Sie sich deshalb, wie Sie sich durch

* eine Haftpflichtversicherung
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Wenn Ihr Besucher den Online-Abschluss der Visum-Reiseversicherung selbst übernimmt, dann schreibt der Visakodex folgendes vor:

Absatz 4: „Der Antragsteller schließt die Versicherung grundsätzlich in seinem Wohnsitzstaat ab. Ist dies nicht möglich, bemüht er sich um den Abschluss der Versicherung in einem beliebigen anderen Land.“

Ohne passenden Schutz geht es also häufig nicht: Müssen ausländische Besucher ein Visum für die Schengen-Staaten beantragen, dann benötigen sie gleichzeitig auch eine Incoming-Reiseversicherung. Vergleichen Sie jetzt auf reiseversicherung.com die besten Reiseversicherungen.

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