TravelProtect Reiserücktrittsversicherung

Für Reisen bis 52 Tage

 

Mit dem Standard-Tarif der TravelProtect mit Reiserücktrittsschutz und Reiseabbruchversicherung können Sie Reisen mit einer maximalen Dauer von 52 Tagen versichern.

Im Finanztest 01/2024 mit der Note "GUT (2,4)" für Einzelpersonen und mit der Note "GUT (2,4)" für Familien bewertet.

Die Reiserücktrittsversicherung der TravelProtect gibt es auch als Jahresversicherung.

Hinweis: Die Reiserücktrittsversicherung der TravelProtect deckt die Erkrankung an COVID-19 ab. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz im Falle einer coronabedingten Reisewarnung oder bei persönlicher Quarantäne. Ergänzend bietet die TravelProtect allerdings den Zusatzschutz COVID an. Das große Plus: Mit dem Zusatzschutz COVID sind Sie im Falle einer Quarantäne aufgrund des Verdachts der Infektion mit COVID-19 oder aufgrund einer bestehenden Infektion mit COVID-19 rundum geschützt.

Beiträge

Personen bis 64 Jahre

Reisepreis bis 1000 €43,20 €

Reisepreis bis 2000 €76,50 €

Reisepreis bis 3000 €121,50 €

Personen ab 65

Reisepreis bis 1000 €54,00 €

Reisepreis bis 2000 €82,80 €

Reisepreis bis 3000 €124,20 €

Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielprämien für die Rücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt und inklusive Reiseabbruch­versicherung.

Bei der TravelProtect Reiserücktritts­versicherung gibt es keinen separaten Familientarif, jedoch können mit dieser Versicherung bis zu 4 Personen versichert werden.

Weitere Preise entnehmen Sie bitte dem Dokument "Beitrags­übersicht TravelProtect". 

Leistet diese Reiseversicherung bei Corona?

Für die Reiserücktrittsversicherung der TravelProtect gilt:

  • Versichert sind Infektionen mit dem Corona-Virus, wenn sie nach Vertragsbeginn neu und akut auftreten.
  • Versicherungsschutz besteht in der Reiseabbruchversicherung auch trotz coronabedingter Reisewarnung.

Eine behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne ist durch den ergänzenden Zusatzschutz COVID versicherbar.

Abschlussfrist

Versichert sind alle Reisen, deren Beginn bei Vertragsabschluss noch mindestens 30 Tage in der Zukunft liegt. Wenn zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, gilt: Die Reiseversicherung ist spätestens innerhalb von drei Tagen nach Reisebuchung mit sofortigem Versicherungsbeginn abzuschließen.

Was genau sind "Risikopersonen"?

Als "Risikopersonen" bezeichnet der Versicherer jenen Personenkreis, der in einer Versicherungspolice eingeschlossen ist. Im Falle der Reiserücktrittsversicherung werden nicht nur die eigentlichen Reiseteilnehmer vor versicherten Ereignissen geschützt, sondern auch ihnen nahestehende Personen. D. h., auch wenn eine der Risikopersonen schwer erkrankt, kann der Versicherte von der Reise zurücktreten. Dies sind die Risikopersonen der TravelProtect Reiserücktrittsversicherung:

  • die Verwandten der versicherten Person und die Verwandten der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten;
  • diejenigen, die mitreisende oder nicht mitreisende minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Verwandte betreuen;
  • bei Buchung der Reise für maximal 6 andere Personen, davon maximal 4 Erwachsene: die Mitreisenden und deren Verwandte. Diese Begrenzung gilt nicht für mitreisende versicherte Personen im Familientarif.

Kostenerstattung bei Reiserücktritt

Wenn Sie Ihre Reise stornieren müssen oder nicht zum geplanten Zeitpunkt antreten können, erstattet Ihnen die TravelProtect die dadurch entstehenden Kosten unter anderem bei Vorliegen folgender Gründe:

  • Tod;
  • schwere Unfallverletzung;
  • unerwartet schwere Erkrankung;
  • Impfunverträglichkeit;
  • Schwangerschaft;
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel;
  • unerwartete gerichtliche Vorladung;
  • Einreichung der Scheidungsklage, bei einvernehmlicher Trennung der dementsprechende Antrag;
  • Beginn des Bundesfreiwilligendienstes, des Freiwilligen Sozialen Jahres, des Freiwilligen Ökologischen Jahres;
  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignisse oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen der geschädigten Person erheblich ist. Voraussetzung: Die Anwesenheit der versicherten Person oder einer Risikoperson ist zur Aufklärung erforderlich.

Eine vollständige Übersicht finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter "Informationen".

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