Corona: Was bedeutet "Hochrisikogebiet"?
Im Zusammenhang mit der Coronapandemie hört man immer wieder die gleichen Begriffe, insbesondere, wenn es ums Reisen geht: Risikogebiet, Hochrisikogebiet, Virusvariantengebiet etc. Aber was genau bedeuten diese Begriffe?
Von einem Hochrisikogebiet im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie spricht man dann, wenn in einem Land oder in einem Gebiet bestimmte Werte besonders hoch sind. Zu diesen Werten zählen zumeist:
- die 7-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohner
- die Hospitalisierungsrate
- die Ausbreitungsgeschwindigkeit
- die Verbreitung neuer Virusvarianten
Anders gesagt: Wenn in einem bestimmten Land oder in einem Gebiet eine besonders hohe Gefahr durch Ansteckung mit Covid-19 besteht, wird es als Hochrisikogebiet eingestuft.
Risikogebiet / Hochrisikogebiet / Virusvariantengebiet
War vorher nur von "Risikogebieten" die Rede, unterscheidet das Bundesministerium für Gesundheit seit August 2021 zwei Kategorien: Das Hochrisikogebiet und das Virusvariantengebiet.
Was bedeutet „Virusvariantengebiet“?
Dies sind Gebiete, in denen Mutationen des Corona-Virus gemeldet wurden, die in Deutschland noch nicht oder noch nicht häufig aufgetreten sind. Besonders gefährlich sind dabei jene Virusvarianten, die einen sehr schweren Krankheitsverlauf verursachen können und gegen die die üblichen Impfstoffe möglicherweise nur teilweise oder gar nicht schützen. Auch für bereits genesene Personen können neue Varianten eine Gesundheitsgefahr darstellen, weshalb Sie trotz eines Impfnachweises in Quarantäne müssen, wenn Sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen.
Was muss ich als Einreisender beachten?
Derzeit muss jeder Einreisende, ob er aus einem Risikogebiet zurückkehrt oder nicht, einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachweisen können. Kinder unter 12 Jahre sind hiervon ausgenommen. Wenn Sie aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückkehren, müssen Sie grundsätzlich in Quarantäne. Wie lange die Quarantäne dauert, hängt von mehreren Faktoren ab.
Quarantäne bei Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet
Für Kinder unter 12 Jahren sind grundsätzlich 5 Tage Quarantäne vorgeschrieben, für Personen ab 12 Jahre sind es 10 Tage. Die Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn Sie eine Impfung oder eine Genesung nachweisen. Tun Sie dies vor Ihrer Einreise, müssen Sie nicht in Quarantäne.
Auch durch einen negativen Test können Sie die Quarantäne frühzeitig beenden. Der Test darf aber frühestens erst 5 Tage nach der Einreise durchgeführt werden. Das bedeutet: Sie müssen mindestens 5 Tage zuhause bleiben.
Deshalb empfehlen wir in diesem Fall: Reichen Sie Ihren Impf- oder Genesungs-Nachweis noch vor Ihrer Einreise auf www.einreiseanmeldung.de ein, dann müssen Sie nicht in Quarantäne.
Quarantäne bei Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet
Wenn Sie aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland einreisen, müssen Sie grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne, auch wenn Sie genesen sind oder einen negativen Test vorweisen können. Auch für Geimpfte ist die vorzeitige Beendigung schwierig, denn dazu muss das Robert-Koch-Institut öffentlich bestätigen, dass das Impfmittel einen ausreichenden Schutz gegen die neue Variante darstellt. Bis dahin ist Ihre Quarantäne aber in der Regel schon vorüber.
Vielleicht haben Sie ja Glück: Sobald das Risikogebiet offiziell nicht mehr als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet gilt, entfällt auch die Quarantänepflicht.
Was bedeutet „Voraufenthalt“?
Auch wenn Sie nicht direkt aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen, müssen Sie in der Regel in Quarantäne. „Voraufenthalt“ bedeutet: wenn Sie sich in den letzten 10 Tagen vor Ihrer Einreise nach Deutschland in diesem Land aufgehalten haben. Das gilt allerdings nicht für eine direkte Durchreise ohne längeren Aufenthalt.
Die aktuellen Risikogebiete und weitere Details zum Thema finden Sie unter:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html
Die richtigen Reiseversicherungen für Ihre Reise
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir Ihnen, sich durch eine Reisekrankenversicherung und eine Reiserücktrittsversicherung abzusichern. Welche Versicherungen auch bei Corona leisten, erfahren Sie hier:
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Stand Dezember 2021