Visumpflicht und Versicherung im Schengen-Raum: Was Besucher vor der Einreise wissen müssen

Wer aus dem Ausland in den Schengen-Raum einreisen möchte, benötigt dafür häufig ein Visum UND einen passenden Versicherungsschutz. Wir erklären Ihnen, was diese Versicherungspflicht genau bedeutet und welche Reiseversicherungen Ihre Gäste abschließen können.

Wann brauchen Ihre Gäste eine Versicherung für die Einreise in den Schengen-Raum?

Für Angehörige bestimmter Länder gilt im Schengen-Raum eine Visumpflicht. Jeder, der aus diesen Ländern in den Schengen-Raum -also beispielsweise nach Deutschland - einreisen möchte, muss zusätzlich zum Visum immer auch einen Versicherungsschutz nachweisen können. Die rechtliche Grundlage dafür ist eine Verordnung des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2010. Darin ist unter anderem festgelegt, welche Staatsangehörigen ein Visum beantragen müssen, wenn sie einen Aufenthalt oder eine Reise in einen der „Schengener-Staaten“ planen. Ihre Gäste müssen also zunächst überprüfen, ob sie für den Schengen-Raum ein Visum benötigen. Ist das der Fall und Ihre Besucher sind visumpflichtig, bedeutet dies auch: Ihr Besuch muss außerdem einen Versicherungsschutz nachweisen – und zwar für die gesamte Dauer des Aufenthalts. Erst wenn der Auslandsvertretung, Behörde oder dem Konsulat der Nachweis über eine Schengen-Versicherung vorliegt, können Visa-Anträge bearbeitet werden.

Diese Versicherung müssen ausländische Gäste mit Visumpflicht abschließen

Ihre Gäste aus dem Ausland sind dazu verpflichtet, eine Reisekrankenversicherung für den Schengen-Raum nachzuweisen. So sind Ihre Besucher bei medizinischen Notfällen gut geschützt. Übrigens: Dieser besondere Versicherungsschutz für die Schengen-Zone wird auch als Incoming-Versicherung bezeichnet. Eine Incoming-Versicherung entspricht immer den Anforderungen, welche die EU an eine Reisekrankenversicherung für ein Schengen-Visum stellt. Zu diesen Anforderungen gehört unter anderem eine Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro. Bis zu diesem Betrag übernimmt die jeweilige Reisekrankenversicherung alle Kosten. Dazu zählen z. B. die Kosten für einen Notarzt, eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus oder der Rücktransport ins Heimatland. Auch muss die Krankenversicherung in allen Ländern des Schengen-Abkommens gültig sein, denn Ihre Gäste dürfen mit dem Visum auch in ein anderes Land einreisen. Die Reisekrankversicherung gilt immer ab dem ersten Tag des Aufenthalts bis einschließlich zum Tag der Abreise.

Gibt es besonders preisgünstige Schengen-Reiseversicherungen?

Die Art der Reiseversicherung sollte stets optimal auf die individuellen Bedürfnisse Ihrer Gäste abgestimmt sein. Für Ihre ausländischen Besucher, die nur wenige Tage zu Besuch sind, lohnt sich deshalb immer eine tagesgenaue Abrechnung des Versicherungsschutzes. Mit PROVISIT-VISUM von DR-WALTER können ausländische Besucher von einem maßgeschneiderten Versicherungsschutz profitieren– bei reiseversicherung.com immer mit Tiefpreisgarantie. Diese Versicherung ist ideal für private Reisen oder wenn Ihre Gäste Messen- oder Firmenbesuche planen. Viele Incoming-Versicherungen legen außerdem ein Höchstalter für Versicherte fest. Bei PROVIST-VISUM können sich Personen jeden Alters versichern. Der Versicherungsschutz von PROVISIT-VISUM kann darüber hinaus noch durch eine Reisehaftpflicht und eine Reiseunfallversicherung zu einem Rundumschutz erweitert werden. Finden Sie jetzt ganz einfach die passende Versicherung und nutzen Sie den umfassenden und unabhängigen Versicherungsvergleich.

Können Sie als Gastgeber eine Schengen-Versicherung für Ihre Besucher abschließen?

Es kommt sehr häufig vor, dass Gastgeber selbst für ihre ausländischen Besucher eine Schengen-Versicherung abschließen. Das bringt viele Vorteile. Denn viele ausländische Gäste kommen auf Einladung nach Deutschland. Dabei haften Sie als Gastgeber für Ihren Gast und müssen oft sogar eine Verpflichtungserklärung unterschreiben. Entstehen also hohe Kosten, beispielsweise durch einen Krankenhausaufenthalt und Ihr Besuch ist nicht ausreichend versichert, müssen Sie als Gastgeber für die Kosten aufkommen. Haben Sie selbst den Versicherungsvertrag abgeschlossen, wissen Sie genau, in welchem Umfang ein Versicherungsschutz besteht. Sie können Ihr finanzielles Risiko zusätzlich senken. Dies erwirken Sie zum Beispiel durch eine Incoming-Versicherung mit einer höheren Mindestdeckungssumme. Bei reiseversicherung.com sind Sie und Ihre Gäste bei Incoming-Versicherungen seit mehr als 60 Jahren in den besten Händen. Ende der 50er-Jahre entwickelte Firmengründer Dr. Siegfried Walter Versicherungslösungen speziell für ausländische Besucher in Deutschland. Auf reiseversicherung.com finden Sie deshalb Incoming-Versicherungen für alle Ansprüche.

reiseversicherung.com Reviews with ekomi.de

Das Portal des Versicherungsmaklers DR-WALTER für den Vergleich von Reiseversicherungen: Erstinformation