Urteile Reiseabbruchversicherung
Buchung von Ersatzflug wegen Corona-Pandemie
Amtsgericht München, Urteil vom 20.5.2021 (275 C 23753/20)
Wird ein Rückflug einer gebuchten Reise aufgrund der Corona-Pandemie gestrichen und der Reisende bucht selbstständig einen alternativen Rückflug, hat er hierfür keinen Anspruch auf Leistungen aus seiner Reiseabbruchversicherung.
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Reiseabbruch wegen frühzeitiger Geburt
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.11.2018 (Az.: 2-08 O 41/18)
Wenn es während einer Reise zu einer Frühgeburt kommt, ist diese in der Regel im Versicherungsschutz einer Reiseabbruchversicherung enthalten. Dies trifft allerdings nur zu, wenn in den Versicherungsbedingungen die Leistungsfälle "Schwangerschaft" und "unerwartete schwere Erkrankung" geregelt sind.
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Attest für Reiseabbruchversicherung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 4.4.2018 (Az.: IV ZR 104/17)
Reisende müssen ein ärztliches Attest vorlegen, wenn sie wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung ihre Reiseabbruchversicherung in Anspruch nehmen wollen.
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Reiseabbruch: Panikattacke bei Reiseantritt
Kammergericht Berlin, Urteil vom 22.12.2017 (Az.: 6 U 81/17)
Ein Reisender muss schlüssig nachweisen können, dass er eine Reise wegen einer unerwartet schweren Erkrankung abgebrochen hat. Andernfalls hat er keinen Anspruch auf Leistungen aus einer Reiseabbruchversicherung.
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Reiseabbruch bei Versicherungsschutz über Kreditkarte
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.4.2016 (Az.: 9 S 25/15)
Wenn eine Kreditkarte im Leistungsumfang auch eine Reiserücktritts- und Abbruchversicherung enthält, kann die versicherte Person nicht davon ausgehen, dass dieser Schutz den gleichen Umfang beinhaltet wie wenn explizit eine separate Reiserücktritts- oder abbruchversicherung abgeschlossen wird.
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Reiseabbruch wegen angeblicher Durchfallerkrankung
Amtsgericht Köln, Urteil vom 5.4.2006 (Az.: 119 C 213/05)
Wer aufgrund unterschiedlicher Zeitzonen einen Flug verpasst, kann keine Leistungen aus seiner Reiseabbruchsversicherung in Anspruch nehmen. Er muss nachweisen, dass es zum Beispiel zu einer unerwarteten schweren Erkrankung einer mitreisenden Person gekommen ist.
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