HanseMerkur Corona-Reiseschutz

Der perfekte Zusatzschutz für Ihre Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur

Der Corona-Reiseschutz der HanseMerkur ist die ideale Erweiterung für Ihre Reiserücktrittsversicherung. Sie haben eine Einmal- oder Jahresversicherung der HanseMerkur abgeschlossen, der abgeschlossene Tarif enthält eine Reiserücktrittsversicherung und Sie möchten auch im Fall von Einschränkungen aufgrund von Covid-19 perfekt geschützt sein? Mit dem Corona-Reiseschutz der HanseMerkur schließen Sie diese Lücke! Der Corona-Reiseschutz schützt Sie zuverlässig im Fall einer persönlichen Quarantäne bei einem Verdacht oder einer bestehenden Infektion mit Corona. Der Corona-Reiseschutz ist für eine einzelne Reise gültig.

Beiträge

Einzelperson/Familie/Objekt

Reisepreis bis 400 €5,00 €

Reisepreis bis 1.000 €9,00 €

Reisepreis bis 2.000 €15,00 €

Reisepreis bis 3.000 €19,00 €

Reisepreis bis 5.000 €35,00 €

Reisepreis bis 10.000 €59,00 €

Reisepreis bis 12.500 €99,00 €

Reisepreis bis 15.000 €129,00 €

Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielprämien für den Corona-Reiseschutz inklusive Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Alle Preise finden Sie in der Beitragsübersicht unter "Informationen".

Was ist versichert?

Bei Ihnen oder einer Risikoperson liegt ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (Covid-19) vor und aus diesem Grund erfolgt:

  • häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung);
  • Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hin- bzw. Rückreise.

Leistungen

  • Bei Nichtantritt der Reise Erstattung der vertraglich geschuldeten Reiserücktrittskosten.
  • Bei Abbruch der Reise Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten sowie anteilig nicht genutzte Reiseleistungen.
  • Bei verspäteter Rückreise Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreise- und Übernachtungskosten.

Bitte beachten Sie, dass hier nur Beispiele aufgeführt sind. Eine vollständige Übersicht über alle Leistungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter "Informationen".

Bin ich bei einer Reisewarnung versichert?

Ja! Versicherungsschutz besteht auch, wenn vor Reisebeginn für das jeweilige Reiseland oder die jeweilige Reiseregion eine coronabedingte (Covid-19) Reisewarnung des Auswärtigen Amts Deutschlands besteht.

Abschlussfrist

Die Reiserücktrittsversicherung müssen Sie bis 30 Tage vor Reisebeginn oder bis spätestens zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abschließen.

Wer gilt als Risikoperson?

  • Personen, die mit der versicherten Person gemeinsam eine Reise gebucht haben. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen.
  • Personen, die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft leben.

Garantierte Tiefstpreise: Finden Sie Ihre abgeschlossene Versicherung auf einer anderen Internetseite günstiger, erstatten wir Ihnen die Differenz!

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