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ab 59€
Die Jahres-Reise-Rücktritts-Versicherung mit Reiseabbruchversicherung der HanseMerkur hat im Gegensatz zu anderen Produkten der gleichen Kategorie keine Altersbegrenzung. Sie nur für Personen mit deutschem Wohnsitz abschließbar. Sie ist weltweit gültig für beliebig viele Reisen im Jahr und kommt zur Geltung bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtnutzung eines gemieteten Objektes. Es werden auch Kosten erstattet, die dadurch entstehen, dass die Reise verspätet angetreten wird. Diese Versicherung beginnt am Tag des Abschlusses, ein Versicherungsbeginn in der Zukunft ist nicht möglich.
Die Stiftung Warentest bewertete die Jahres-Reiserücktrittsversicherung im Finanztest (01/2025) mit der Note "GUT (1,6)" für Einzelpersonen und mit der Note "GUT (1,7)" für Familien.
Abschlussfrist: Der Abschluss muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.
Die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur gibt es auch als Einmalpolice.
Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Beispielprämien für Personen bis 64 Jahre, ohne Selbstbehalt. Sämtliche Preise finden Sie im PDF "Preisübersicht Jahresversicherungen HanseMerkur".
Die HanseMerkur Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung bekommen Sie ohne Selbstbehalt. Das bedeutet: Auch geringere Kosten, die Ihnen durch Reiserücktritt oder Reiseabbruch entstehen, werden von der HanseMerkur Jahres-Reiserücktrittsversicherung gedeckt.
Als "Familie" definiert die HanseMerkur höchstens 2 Erwachsene mit mindestens einem Kind (bis zum 21. Geburtstag). Es können maximal 7 Kinder versichert werden. Das Verwandtschaftsverhältnis der Personen ist beim Abschluss der HanseMerkur Jahres-Reiserücktrittsversicherung unerheblich. Es ist kein gemeinsamer Wohnsitz notwendig.
Gründe für den Reiserücktritt können sein:
Eine vollständige Übersicht finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter "Informationen".
Für die Jahres-Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur gilt:
Eine behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne ist durch den ergänzenden Corona-Reiseschutz versicherbar.
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