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ab 49€
Die Jahres-Reise-Rücktritts-Versicherung mit Urlaubsgarantie der HanseMerkur deckt auch finanzielle Verluste ab, die durch verspäteten Reiseantritt entstehen. Zudem werden auch anfallende Stornierungskosten erstattet, wenn Sie ein Wohnobjekt (z. B. ein Ferienhaus) gemietet haben und dieses aufgrund des Reiserücktritts nicht nutzen. Mit der HanseMerkur Jahresreise-Rücktrittsversicherung sind beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres abgesichert. Der besondere Vorteil der HanseMerkur: Es gibt keine Altersbegrenzung.
Diese Versicherung beginnt am Tag des Abschlusses, ein Versicherungsbeginn in der Zukunft ist nicht möglich.
Die Stiftung Warentest bewertete die Jahres-Reiserücktrittsversicherungim Finanztest (01/2023) mit der Note "GUT (1,6)" für Einzelpersonen und Familien.
Abschlussfrist: Der Abschluss muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.
Die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur gibt es auch als Einmalpolice.
Hinweis: Die HanseMerkur bietet ergänzend zu dieser Jahres-Reiserücktrittsversicherung den Corona-Reiseschutz an. Das große Plus: Mit dem Zusatzschutz der HanseMerkur sind Sie auch im Fall einer Quarantäne aufgrund des Verdachts der Infektion mit COVID-19 oder aufgrund einer bestehenden Infektion mit COVID-19 rundum geschützt.
Dieses Versicherungspaket ist nur mit deutschem Wohnsitz abschließbar.
Beispielpreise für Personen bis 65 Jahre. Alle Preise finden Sie im PDF "Preisübersicht Jahresversicherungen HanseMerkur".
Bei der HanseMerkur Jahres-Reiserücktrittsversicherung ohne Reiseabbruchversicherung zahlen Sie keinen Selbstbehalt - dadurch sind auch kleinere Schäden komplett gedeckt.
Als "Familie" definiert die HanseMerkur höchstens 2 Erwachsene mit mindestens einem Kind (bis zum 21. Geburtstag). Es können maximal 7 Kinder versichert werden. Das Verwandtschaftsverhältnis der Personen ist beim Abschluss der HanseMerkur Jahres-Reiserücktrittsversicherung unerheblich. Es ist kein gemeinsamer Wohnsitz notwendig.
Für die Jahres-Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur gilt:
Eine behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne ist durch den ergänzenden Corona-Reiseschutz versicherbar.
Welche Pflichten haben Sie als Versicherungsnehmer, wenn der Versicherungsfall eintritt? Halten Sie den Schaden möglichst gering! Vermeiden Sie alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Zeigen Sie die Schäden unverzüglich der HanseMerkur an. Weitere Informationen zu Ihren Pflichten, die im Versicherungsjargon "Obliegenheiten" genannt werden, finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter "Informationen".
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