Perlenkette im unverschlossenen Koffer

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.12.2014 (Az.: 32 C 2211/14 (90))

Zusammenfassung

Wer auf einer Flugreise seinen Schmuck in einem unverschlossenen Koffer am Check-in-Schalter abgibt, statt ihn im Handgepäck zu transportieren, kann von der Reisegepäckversicherung keinen Schadenersatz verlangen, wenn der Schmuck gestohlen wird.

1. Ausgangslage

Nach ihrer Rückreise von Nairobi nach Frankfurt stelle eine Frau fest, dass eine wertvolle Perlenkette nicht mehr in ihrem Koffer war. Sie hatte den Schmuck am Tag zuvor eingepackt und gab dann den unverschlossenen Koffer am Flughafen-Schalter auf. Am Tag nach der Rückkehr informierte Sie ihr Reisebüro, das den Verlust über die Homepage der Reiseversicherung meldete. Die Versicherung lehnte einen Schadenersatz ab, mit der Begründung, der Diebstahl sein nicht fristgemäß gemeldet worden. Außerdem treffe die Reisende eine Mitschuld.

2. Die Klage

Die Reisende verklagte die Versicherung auf Erstattung der Anschaffungskosten für die Perlenkette in Höhe von 2.000,- Euro.

3. Das Urteil

Die Klage wurde vom Amtsgericht Frankfurt am Main als unbegründet abgewiesen.

4. Die Begründung

Zum einen fehlte es an einer form- und fristgerechten Schadensanzeige. Zwar habe sich das Reisebüro am nächsten Tag ("unverzüglich") über die Homepage an den Versicherer gewandt. Jedoch hätte sich die Frau selbst in schriftlicher Form bei der Versicherung melden müssen. Abgesehen davon habe die Reisende grob gegen die eigene Sorgfaltspflicht  verstoßen und trage deswegen eine erhebliche Mitschuld. Schmuckgegenstände sollten stets beaufsichtig und deshalb am besten im Handgepäck transportiert werden. Reisende müssen beim heutigen Massenverkehr stets damit rechnen, dass aufgegebenes Gepäck verloren geht. Wertvoller Schmuck sei nur versichert, wenn der Koffer mit einem Schloss geschützt ist. Im diesem Fall war der Koffer überhaupt nicht gesichert. Das Mitverschulden der Klägerin wiegt in diesem  Fall so schwer, dass eine Haftung der Versicherung ausgeschlossen ist.

Alle Entscheidungen dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Darstellung der Gerichtsurteile erfolgt ohne Gewährleistung, Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

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