Zugverspätung bei Rail & Fly
Reisende müssen bei einer Anreise mit dem Zug zum Flughafen Verspätungen einkalkulieren. Das Zeitfenster bis zum Abflug darf nicht zu knapp sein. Ansonsten besteht kein Anspruch auf die Erstattung von zusätzlichen Flugkosten oder einer Hotelübernachtung.
Landgericht München I, Beschluss vom 29.10.2019 (Az. 30 S 8057/19)
Die Ausgangslage
Die Reisenden waren mit dem ICE von Hannover mit einem kostenlosen Zugticket des Reiseveranstalters (Rail & Fly) unterwegs zum Flughafen Düsseldorf. Der von ihnen ausgewählte ICE sollte planmäßig um 18.58 Uhr am Flughafen ankommen, 17 Minuten vor Ende des Check-Ins. Der Zug erreichte den Bahnhof des Flughafens wegen einer Verspätung erst um 20.40 Uhr. Das Einchecken für den Flug nach Dubai war zu diesem Zeitpunkt bereits beendet.
Die Klage
Die Reisenden klagten auf Erstattung der entstandenen Mehrkosten für einen Ersatzflug am kommenden Tag sowie für eine Hotelübernachtung..
Das Urteil
Das in Berufung mit dem Fall befasste Landgericht München I wies alle Ansprüche ab.
Die Begründung
Das Gericht begründete den Zurückweisungsbeschluss vom 29.10.2019 (Az. 30 S 8057/19) damit, dass die Reisenden ihre Pflicht verletzt hätten, die Zugverbindung so zu planen, dass ein rechtzeitiges Erscheinen am Flughafen gewährleistet gewesen sei. Bei den hier eingeplanten 17 Minuten bis zum Beginn der zweistündigen Frist vor Abflug sei ein zu knappes Zeitfenster gewählt worden, das mögliche Zugverspätungen angesichts der Entfernung vom Flughafen und einem nötigen Umstieg nicht angemessen berücksichtigt habe.
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.02.2018 (Az. 32 C 1966/17)
Die Ausgangslage
Die Reisenden waren mit dem ICE von Würzburg mit einem kostenlosen Zugticket des Reiseveranstalters (Rail & Fly) unterwegs zum Flughafen nach Köln/Bonn. Der Zug hatte am Flughafen eine Verspätung von 103 Minuten, so dass die Reisenden zu spät am Check-In Schalter des Flughafens ankamen. Das Einchecken für den Flug nach Phuket/Thailand war zu diesem Zeitpunkt bereits beendet.
Die Klage
Die Reisenden klagten auf Erstattung der entstandenen Mehrkosten für einen Ersatzflug am kommenden Tag sowie für eine Hotelübernachtung.
Das Urteil
Die Klage wurde vom Amtsgericht Frankfurt am Main abgewiesen.
Die Begründung
Die Reisenden trügen ein erhebliches Mitverschulden, denn sie hätten einen Zug wählen müssen, der den Flughafen - zumindest planmäßig - drei Stunden vor Abflug erreicht. Hierauf habe auch der Reiseveranstalter hingewiesen. Eine Mitschuld trifft die Reisenden, weil sie diese Empfehlung ignoriert haben. Grundsätzlich aber haften Reiseveranstalter nach Meinung der Richter im Falle einer Zugverspätung. Denn der Service des Rail & Fly muss zusammen mit dem Flug als einheitliche Reiseleistung angesehen werden. Hätten die Reisenden einen früheren Zug genommen, wäre eine Haftung des Reiseveranstalters also durchaus denkbar gewesen.
Alle Entscheidungen dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Darstellung der Gerichtsurteile erfolgt ohne Gewährleistung, Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
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