Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 30.08.2001 (Az.: 31 C 842/01-83)
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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 30.08.2001 (Az.: 31 C 842/01-83)
Ein schnarchender Sitznachbar stellt auch in der Business Class keinen Reisemangel dar.
Eine Reisende hatte eine Reise nach Südafrika gebucht. Um eine möglichst angenehme Reise zu haben, buchte sie gegen Aufpreis einen Platz in der Business Class. Auf dem Flug saß neben ihr aber ein schwerhöriger Mann, der noch dazu furchtbar laut schnarchte.
Die Reisende verklagte den Veranstalter auf Rückzahlung des Aufpreises für die Business Class.
Die Klage wurde abgewiesen.
Die Richter am Amtsgericht Frankfurt waren der Meinung, dass Schnarchen klassenunabhängig sei und auch bei Passagieren der Business Class vorkomme. Es sei daher kein Reisemangel sondern allenfalls eine Unannehmlichkeit. Eine Minderung des Reisepreises sei dadurch aber nicht gerechtfertigt.
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