Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung

Immer mit Reiseabbruchversicherung

 

Die Europ Assistance Reiserücktritts­versicherung ist günstig und beinhaltet auch immer eine Reiseabbruch­versicherung. Schon ab 9 EUR bekommen Sie die Europ Assistance Reiserücktritts­versicherung, die für Reisen bis zu 31 Tagen abschließbar ist.

Leistungsumfang der Europ Assistance Reiserücktritts­versicherung:

  • Reiserücktrittskosten-Versicherung
  • Reiseabbruch-Versicherung
  • Reiserücktritt-Assistance
  • Reiseabbruch-Assistance

Die Reiserücktrittsversicherung der Europ Assistance gibt es auch als Jahresversicherung.

Beiträge

Einzelpersonen

Reisepreis bis 1000 €55,00 €

Reisepreis bis 2000 € 96,00 €

Reisepreis bis 3000 €143,00 €

Familien

Reisepreis bis 2000 €110,00 €

Reisepreis bis 3000 €163,00 €

Reisepreis bis 4000 €218,00 €

Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielprämien für Personen zwischen 25-39 Jahren, mit Selbstbehalt. Alle weiteren Prämien finden Sie im PDF "Beitragsübersicht Europ Assistance".

Im Familientarif sind bis zu 2 erwachsene Personen versichert, darüber hinaus bis zu 7 Kinder unter 28 Jahren. Personen mit einer anerkannten Behinderung können Sie unabhängig vom Alter als Kinder mitversichern. Der Familientarif gilt unabhängig davon, ob die Personen miteinander verwandt sind oder einen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Eine Besonderheit der Reiserücktritts­versicherung der Europ Assistance ist der Paartarif. Im Paartarif sind 2 erwachsene Personen versichert. Die Personen müssen nicht miteinander verwandt sein, auch ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht erforderlich.

Abschlussfrist: Bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungs­abschluss bis zu 5 Kalendertage nach Reisebuchung möglich.

Der Selbstbehalt beträgt, wenn vereinbart, je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.

Um den exakten Preis speziell für Ihre Reise zu erfahren, können Sie auch auf den "Online abschließen"-Button klicken - keine Sorge, damit haben Sie die Versicherung noch nicht abgeschlossen. Sie gelangen zu einer Eingabe, in der zunächst die genaue Prämie Ihrer Europ Assistance Reiserücktritts­versicherung errechnet wird. Danach können Sie auf Wunsch die Versicherung abschließen.

 

Leistet diese Reiseversicherung bei Corona?

Für die Reiserücktrittsversicherung der Europ Assistance gilt:

  • Versichert sind Infektionen mit dem Corona-Virus, wenn sie nach Vertragsbeginn neu und akut auftreten.
  • Versicherungsschutz besteht in der Reiseabbruchversicherung auch trotz coronabedingter Reisewarnung.
  • Versicherungsschutz besteht auch im Fall einer behördlich angeordneten, persönlichen Quarantäne.

Versicherte Gründe

Kostenerstattung bei Reiserücktritt

Wenn Sie Ihre Reise stornieren müssen oder nicht zum geplanten Zeitpunkt antreten können, erstattet Ihnen Europ Assistance die dadurch entstehenden Kosten unter anderem bei Vorliegen folgender Gründe:

  • Unerwartete schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung oder Versterben
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
  • Schwangerschaft
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel
  • Einberufung zu einer Wehrübung
  • Eine gerichtliche Ladung
  • Unerwarteter Beginn des Budesfreiwilligendienst oder FSJ
  • Wiederholungstermin für eine nicht bestandene Prüfung
  • Verpassen des Hinflugs wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel

Eine vollständige Liste finden Sie im PDF "Versicherungsbedingungen".

Kostenerstattung bei Reiseabbruch

Wenn Sie Ihre Reise abbrechen müssen, erstattet Ihnen Europ Assistance die dadurch entstehenden Mehrkosten und nicht erfolgten Reiseleistungen unter anderem in folgenden Fällen:

  • Erkrankung, Unfall oder Versterben
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Schwangerschaft
  • Erhebliche Beschädigung Ihres Eigentums
  • Feuer oder andere Naturgewalten am Urlaubsort
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel
  • Verpassen des Rückflugs wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel

Eine vollständige Liste finden Sie im PDF "Versicherungsbedingungen".

Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz für die jeweilige Reise?

Der Versicherungsschutz beginnt in der Reiserücktrittsversicherung mit Buchung der Reise, frühestens aber mit dem vereinbartem Vertrags­beginn und endet mit dem Antritt der Reise. Bei allen anderen Versicherungskomponenten beginnt der Versicherungsschutz mit dem vereinbarten Vertrags­beginn frühestens aber mit dem Antritt der Reise, und endet zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit Beendigung der Reise.

Garantierte Tiefstpreise: Finden Sie Ihre abgeschlossene Versicherung auf einer anderen Internetseite günstiger, erstatten wir Ihnen die Differenz!

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