Frage: Ich will bei meiner nächsten Auslandsreise auf Nummer Sicher gehen. Zahlt die private Reisekrankenversicherung ohne Einschränkungen alle Krankheitskosten, die im Ausland anfallen können?
Antwort: Eine Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten für die medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland, wenn eine akute und unvorhersehbare Erkrankung auftritt oder im Falle eines Unfalls. Dazu gehören, die freie Arzt- und Krankenhauswahl, ambulante und stationäre Behandlung, notwendige Medikamente und notwendig Heilmittel.
Ebenfalls eingeschlossen sind die Kosten für einen medizinisch notwendigen oder einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland. Kosten für Behandlungen und Medikamente, von denen bei Beginn der Reise abzusehen war, dass sie anfallen würden, werden von der Reisekrankenversicherung nicht bezahlt. Achten Sie deshalb darauf, wie die Regelung des Versicherers in Bezug auf bereits bestehende Erkrankungen formuliert ist.
Alle Informationen zu den Leistungen und zu den Leistungseinschränkungen des jeweiligen Versicherers finden Sie ausführlich in den Versicherungsbedingungen beschrieben.