Frage: Während meines Fluges ist mein Gepäck abhanden gekommen. Wer erstattet mir den Schaden? Die Fluggesellschaft oder meine Reisgepäckversicherung?
Antwort: Zuerst die Reisegepäckversicherung. Am Flughafen erhalten Sie eine Verlustbescheinigung der Fluggesellschaft, die Sie bei Ihrer Reisegepäckversicherung einreichen. Die Reisegepäckversicherung erstattet Ihnen den Schaden und fordert eventuell Regress bei der Fluggesellschaft.