Frage: Sind mein Fahrrad und andere Sportgeräte in den Versicherungsschutz meiner Reisegepäckversicherung eingeschlossen?
Antwort: Ja. Fahrräder und andere Sportgeräte gelten als persönlicher Reisebedarf und sind dementsprechend bei der Reisegepäckversicherung mitversichert. Allerdings sind Fahrräder und Sportgeräte meist nur während des Transports versichert, nicht also im Gebrauch. Diese Einschränkung kann natürlich durch besondere vertragliche Vereinbarungen aufgehoben sein.