Frage: Meine Freundin aus Finnland möchte mich für einige Monate besuchen kommen. Sie sagt, dass sie in Finnland eine umfassende Reiseversicherung für Deutschland abgeschlossen hätte. Wie lange gilt denn so ein ausländischer Versicherungsschutz? Und können wir, falls sie länger bleibt, hier in Deutschland eine Anschlussversicherung abschließen?
Antwort: Wie lange der Versicherungsschutz Ihrer Freundin auf Auslandsreisen gültig ist, hängt von dem gewählten Tarif ab. Also heißt es mal wieder: Studieren Sie sorgfältig die Versicherungsbedingungen! Meistens gibt es nämlich bei Reiseversicherungen eine zeitliche Beschränkung für die einzelnen Reisen auf einige Wochen, manchmal auch auf einige Monate. Wenn der Versicherungsschutz erlischt, können Sie für Ihre Freundin grundsätzlich eine Anschlussversicherung bei einem deutschen Anbieter abschließen. Allerdings sind Versicherungen für ausländische Gäste, die sich bereits eine Weile in Deutschland aufhalten, teurer als Versicherungen, die ab der Einreise des Gastes gelten. Auch bieten nur wenige Unternehmen diesen Schutz an. Sollten Sie Probleme haben, einen entsprechenden Anbieter zu finden, nehmen Sie Kontakt mit unserem Büro auf. Und: Klären Sie diese wichtige Frage unbedingt vor Ende des bereits bestehenden Versicherungsschutzes, damit sich die neue Versicherung ohne Pause an den vorherigen Schutz anschließt. Denn die Voraussetzung für den Abschluss einer deutschen Anschlussversicherung ist in der Regel die durchgehende Versicherung des Gastes.