Frage: Ich bekomme Besuch von meiner Cousine aus Russland. In Russland hat sie eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen. Reicht der Versicherungsschutz dieser russischen Police auch für deutsche Gegebenheiten aus?
Antwort: In diesem Fall gibt es leider keine allgemeingültige Antwort, da die jeweiligen Policen immer den unterschiedlichen Landesregelungen entsprechen. Komplizierter wird die Abwicklung vor allem dann, wenn keine deutsche Kontaktadresse vorliegt. Im Ausland sind oft Höchstgrenzen für die Erstattung von Schäden üblich, was wenig sinnvoll ist, denn man braucht ja gerade dann Versicherungsschutz, wenn besonders hohe Rechnungen zu bezahlen sind. Ausländische Policen werden nicht von allen Ärzten akzeptiert, oft wird nach einer Behandlung Barzahlung gefordert