Kunden erhalten bei der Anzahlung ihrer Reise einen Reisesicherungsschein vom Veranstalter. Dieser stellt sicher, dass Reisende bereits bezahltes Geld und Rückreisekosten erstattet bekommen, falls der Reiseveranstalter zahlungsunfähig wird.
Ein Reisesicherungsschein ist nicht zu verwechseln mit einer Reiserücktrittsversicherung. Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, falls man eine gebuchte Reise aus privaten Gründen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitsplatzwechsel nicht antreten kann.
Schutz gegen Zahlungsunfähigkeit
Seit 1994 sind Reiseveranstalter verpflichtet, das Geld ihrer Kunden gegen die eigene Insolvenz abzusichern. Der Sicherungsschein ist der Nachweis, dass die Versicherung bei Zahlungsunfähigkeit bereits bezahltes Geld erstattet und zusätzlich anfallende Rückreisekosten übernimmt. Sicherungsscheine werden für Pauschalreisen ab einem Preis von 75 Euro und einer Dauer von mindestens 24 Stunden ausgehändigt. Reiseveranstalter dürfen Zahlungen von Kunden auf den Reisepreis nur gegen diesen Sicherungsschein annehmen.
Versicherungsvertrag
Der Original-Sicherungsschein muss also bei Bezahlung der Reise ausgegeben werden. Oft ist der Sicherungsschein auf der Rückseite der Reisebestätigung zu finden. Ohne diesen Schein haben Reisende keinen Anspruch auf Rückzahlungen, er ist ein formaler Vertrag: Es müssen Name und Adresse des Reiseveranstalters und des Versicherers enthalten sein sowie der Versicherungsfall (Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit) und die Dauer der Haftung.
Rückreise selbst organisieren
Trotz Sicherungsschein müssen Betroffene bei einer überraschenden Pleite des Veranstalters während des Urlaubs ihre Rückreise selbst organisieren. Sie können aber die Kosten für Hotelübernachtung und Rückflug von der Versicherung zurückverlangen. Dazu werden der Sicherungsschein, die Buchungsbestätigung des Veranstalters, eine Nachweis über die bereits bezahlten Beträge und Quittungen über die zusätzlichen Ausgaben benötigt.
Reiserücktrittsversicherung sinnvoll
Wer sich mit einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung gegen Stornokosten wegen persönlicher Risiken wie Erkrankung oder Unfall versichern will, kann sich selbst die passende Versicherung aussuchen. Je nach Art der Reise und der Mitreisenden gibt es unterschiedliche Angebote. Wer häufiger verreist, fährt am besten mit einer Jahresversicherung. Einen Vergleichsrechner für Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherungen gibt es auf reiseversicherung.com.