Viele Reiserücktritt-Versicherungen leisten auch bei Arbeitslosigkeit


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Die klassische Reiserücktrittsversicherung ist immer dann hilfreich, wenn man eine Reise aufgrund von Krankheit, Tod und Unfall unfreiwillig nicht antreten kann. Doch in Zeiten von Wirtschaftskrise und tristen Konjunkturaussichten gehört leider auch der Arbeitsplatzverlust zu den potentiellen Gefährdungen für die "schönsten Wochen des Jahres". Was viele nicht wissen: Viele Reiseversicherer wie ELVIA, die Europäische, Hanse-Merkur, TravelSecure und die URV – Union Reiseversicherung haben dieses Risiko mittlerweile in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Um sich also auch für diesen Fall abzusichern und nicht auf den Stornogebühren sitzen zu bleiben, empfiehlt es sich, eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen, bei der auch eine plötzliche Arbeitslosigkeit als Grund für den Nichtantritt der Reise gilt. So können Versicherungsnehmer die finanziellen Folgen eines Reiserücktritts aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung erheblich mindern.

Die Dr. Walter GmbH bietet auf ihrer Website reiseversicherung.com einen verbraucherfreundlichen Vergleichsrechner, der einen Überblick im Tarifdschungel der Reiserücktrittsversicherungen verschafft. Das Online-Tool listet nach nur wenigen Schritten die Tarife verschiedener Anbieter sortiert nach Beitragshöhe. Durch Bewegen der Maus über die ermittelten Versicherungsmöglichkeiten erscheinen zusätzliche Informationen des Leistungskataloges wie erwähnter Arbeitsplatzverlust als Grund für den Reiserücktritt.

Wer sich dank des neutralen Leistungsvergleichs entschieden hat, kann die Versicherung gleich online abschließen.

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