Aufgrund der russischen Invasion sind nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR bereits mehr als eine Million Menschen aus der Ukraine geflohen. Mit der Eskalation des Krieges steigt auch die Zahl der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge. Uns erreichen viele Fragen zum Krankenversicherungsschutz der Ukrainerinnen und Ukrainer.
Medizinische Versorgung über Asylbewerberleistungsgesetz geregelt
Das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz regelt Art und Höhe der staatlichen Unterstützung. Neben Grundleistungen u. a. für Ernährung, Unterkunft, Heizung und Kleidung gehört auch die medizinische Versorgung dazu. Nach §4 AsylbLG haben die Geflüchteten Anspruch auf ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen, einschließlich nötiger Medikamente, sowie auf empfohlene Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Schwangere und Wöchnerinnen erhalten ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung.
Behandlungsschein oder elektronische Gesundheitskarte
Wie die medizinische Versorgung für die Menschen aus der Ukraine umgesetzt wird, ist Ländersache. Bisher ist es so, dass in einigen Gemeinden und Bundesländern erkrankte Personen zunächst zum Sozialamt gehen müssen, wo die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung festgestellt wird. Sie erhalten dann einen Behandlungsschein, mit dem sie eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen können.
Einfacher ist es, wenn die Geflüchteten – wie in einigen Bundesländern üblich – sofort eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) bekommen, die ihnen die Tür zum direkten Arztbesuch öffnet. Ihnen wurde vorher eine Krankenkasse zugewiesen, mit der die Abrechnung über die jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen geregelt ist. Jedoch ist nicht klar, wie aufwändig die Beantragung ist und wie lange es dauert, bis eine solche Karte den Menschen wirklich vorliegt. Die bürokratischen Mühlen mahlen häufig langsamer als erwünscht.
Kein Asylantrag für Vertriebene aus der Ukraine nötig
Allen fliehenden Menschen – egal ob sie bei Freunden oder Verwandten oder in Flüchtlingsunterkünften unterkommen – ist empfohlen, sich in Deutschland an eine Behörde zu wenden. Das kann eine Ausländerbehörde, die Bundespolizei oder eine Gemeinde- oder Stadtverwaltung sein. Der EU-Ministerrat hat am 3. März 2022 entschieden, dass für die Menschen aus der Ukraine die Massenzustrom-Richtlinie aktiviert wird. Ukrainische Staatsangehörige und andere Menschen aus Drittstaaten, die im Zusammenhang mit der russischen Invasion stehen, bekommen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG. Sie müssen kein Asylverfahren durchlaufen und brauchen keinen Asylantrag zu stellen. Sie erhalten existenzsichernde Sachleistungen und einen monatlichen Geldbetrag zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse im Alltag. Auch stehen sie dem Arbeitsmarkt in Deutschland zur Verfügung. Allerdings muss eine Erwerbstätigkeit von der Ausländerbehörde erlaubt werden. Das Bundesinnenministerium hat den Ländern dringend empfohlen, bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht, in den Aufenthaltstitel einzutragen, dass die Beschäftigung erlaubt ist.
Auslandskrankenversicherung kann sinnvoll sein
Es kann eine Lücke zum Beispiel beim Versicherungsschutz entstehen. Wer Geflüchtete aus der Ukraine aufnimmt und sich um deren Krankenversicherungsschutz sorgt, kann auf Nummer sicher gehen, wenn er zunächst privat eine Auslandskrankenversicherung für seine Gäste abschließt. Damit verfügen die neu Angekommenen über einen sofortigen Schutz und auch die Gastgeber sichern sich gegen mögliche hohe Kosten für eine Behandlung ab.
Zwar werden die Geflüchteten grundsätzlich über das Asylbewerberleistungsgesetz gesetzlich versichert, doch bis sie sich mit dieser Aussicht in ärztliche Behandlung begeben können, vergeht möglicherweise noch ein wenig Zeit.
DR-WALTER als Experte für die Absicherung von Menschen im Ausland empfiehlt den Abschluss von Provisit Visum oder Provisit Germany. Das Unternehmen räumt allen Ukraine-Flüchtlingsgastgebern die Möglichkeit ein, die abgeschlossene Versicherung sofort wieder taggenau und kostenfrei zu stornieren, wenn der private Schutz obsolet geworden ist. Sobald sich die ukrainischen Staatsangehörigen im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls als gesetzlich Versicherte ausweisen können, sind sie gut geschützt.
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Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine zusammengestellt.