Menschen mit Handicap sollten ihre Reise besonders sorgfältig planen, sich von ihrem Arzt beraten lassen und auf ihre speziellen Bedürfnisse bereits vor der Reise hinweisen. Auch beim Versicherungsschutz müssen sie einiges beachten.
Besonderheiten im Flugzeug
Die meisten Fluggesellschaften bemühen sich, die Reise für behinderte und chronisch kranke Passagiere so angenehm wie möglich zu machen. Ob ein Blindenhund in der Kabine oder nur im Frachtraum mitfliegen kann, muss allerdings im Einzelfall geklärt werden. Viele Fluglinien befördern eigene Rollstühle oder Blindenhunde für behinderte Passagiere ohne Mehrkosten, wenn der Transport rechtzeitig angemeldet wird. Auf jeden Fall gehören Medikamente oder Hilfsmittel ebenso ins Handgepäck wie Verordnungen, Behindertenausweise, Impfpässe für Blindenhunde und Zollbescheinigungen für Rollstühle.
Am Urlaubsort
Auf keinen Fall sollte man eine Reise ins Ausland machen, ohne sich vorher über die medizinische Infrastruktur, Betreuungsmöglichkeiten und Notfallversorgung zu informieren. Verkehrsmittel und Hotels sind häufig nicht behindertengerecht ausgelegt; Apotheken, Krankenhäuser und Arztpraxen sind nicht immer in der Nähe erreichbar. Gibt es nötige Medikamente auch am Urlaubsort?
Reiseversicherungen
Die wichtigsten Reiseversicherungen sind eine Reisekranken- und eine Reiserücktrittsversicherung. Auch wenn die Folgen von Behinderungen oder chronischen Krankheiten ausgenommen sein können, lohnt sich eine Reiseversicherung. Denn es gibt viele Gründe die Reise absagen zu müssen oder im Urlaub zu erkranken, unabhängig von einer Vorerkrankung oder Behinderung. Vorerkrankungen und Handicaps sind sehr individuell, deshalb sollte jeder Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
Reisekrankenversicherung
Krankheiten, die bereits ärztlich diagnostiziert wurden, gelten bei der Reiseversicherung zwar als Vorerkrankung. Sie sind jedoch bei einer guten Reisekrankenversicherung nicht grundsätzlich vom Schutz ausgeschlossen. Kommt es zu einer unerwarteten, aktuen Erkrankung oder einem Unfall, zahlt die Reisekrankenversicherung einen Krankenrücktransport und die Arztkosten. Deshalb sollten Betroffene, die einem möglichen Risiko ausgesetzt sind, vor Reiseantritt mit ihrem Arzt sprechen und sich ihren stabilen Gesundheitszustand bestätigen lassen.
Reiserücktrittsversicherung
Bei einigen Reiserücktrittsversicherungen ist neben vielen klassischen Stornogründen auch die unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung oder Behinderung als Storno- oder Abbruchgrund mitversichert. Einige Versicherer wie ERV, URV und HanseMerkur bieten gute Regelungen für Menschen mit Handicaps oder Vorerkrankungen. So sind bestehende Erkrankungen oder Behinderungen im Versicherungsschutz eingeschlossen, wenn sie in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise nicht ärztlich behandelt werden mussten. Tipp: Bei der Reiserücktrittsversicherung der Barmenia kann man sein behindertes Kind ohne Altersbeschränkung im Familientarif mitversichern, wenn es im eigenen Haushalt betreut wird.