Krieg in Israel: Die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz


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Seit dem 07.Oktober 2023 kommt es zu militärischen Auseinandersetzungen im Gebiet um den Gaza-Streifen und Israel. Das Auswärtige Amt warnt deshalb vor Reisen in den Gaza-Streifen und rät von Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete dringend ab.

Ausreise aus Israel

Zusätzlich beeinträchtigt der Krieg den Flugverkehr erheblich. Das Auswärtige Amt hat bereits mitgeteilt, dass die Lufthansa am Donnerstag und Freitag mehrere Evakuierungsflüge für Deutsche in Israel anbieten wird. In Israel gestrandete Deutsche sollen sich zudem in die Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) eintragen. Die deutsche Botschaft in Tel Aviv hat außerdem darauf aufmerksam gemacht, dass Deutsche, die aus Israel ausreisen wollen, Flüge mit Zwischenstopps in Zypern oder der Türkei buchen können. Nach Jordanien ist die Ausreise auch auf dem Landweg möglich.

Leistet meine Reisekrankenversicherung in Israel?

Viele Versicherer leisten nicht, wenn man sich in Kriegsgebieten oder in Ländern aufhält, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Beides ist momentan in Israel der Fall. Dennoch lohnt es sich genau in den Versicherungsbedingungen nachzuschauen. Wenn der Versicherer Reisewarnungen nicht generell ausgeschlossen hat und in der Kriegsklausel nur die aktive Teilnahme ausgeschlossen wird, besteht trotz der aktuellen Lage auch in Israel Versicherungsschutz. Allerdings kann eine ärztliche Versorgung aufgrund der sich ständig ändernden Situation vor Ort nicht sichergestellt werden. Zusätzlich sind durch den eingeschränkten Flugverkehr medizinische Rücktransporte schwer durchzuführen. In jedem Fall sollte man in die Versicherungsbedingungen schauen und im Zweifel beim Versicherer nachfragen.

Leistet meine Reiseabbruchversicherung, wenn ich schon in Israel bin?

Viele Menschen befanden sich bereits in Israel, als die militärischen Auseinandersetzungen begannen. Dies hat Auswirkungen auf die Reiseabbruchversicherung. Hierbei ist relevant, dass die Reisewarnung des Auswärtigen Amts noch nicht bei Antritt der Reise nach Israel bestand. Sofern man von den Ereignissen vor Ort überrascht wurde, gibt der Versicherer meist eine zeitliche Frist vor, in der man das Land verlassen muss, sofern es möglich ist. In diesem Fall besteht Versicherungsschutz und beispielsweise Umbuchungskosten können übernommen werden. Aber auch hier gibt es, je nach Versicherer, abweichende Regelungen und die jeweiligen Versicherungsbedingungen sind entscheidend.

Leistet meine Reiserücktrittsversicherung für Reisen nach Israel?

Sofern die Reise noch nicht angetreten wurde, ist in diesem Fall der Reiseveranstalter in der Pflicht, eine alternative Lösung anzubieten. Generell sind Reisewarnungen oder kriegerische Ereignisse im Zielland kein Reiserücktrittsgrund und entsprechend auch kein versichertes Ereignis in der Reiserücktrittsversicherung.

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