Anfang 2024 mussten viele Reisende bereits aufgrund von Bahnstreiks kurzfristig ihre Reisepläne überdenken. Zwar stellt die Deutsche Bahn Notfallfahrpläne zur Verfügung, dennoch beeinträchtigt ein Streik zahlreiche Reisende im Nah- und Fernverkehr. Was eine Reiserücktrittsversicherung bei einem Streik leistet und was Reisende noch zu beachten haben - ein Überblick für DB-Kunden.
Leistet die Reiserücktrittsversicherung bei einem Bahnstreik?
Grundsätzlich leistet eine Reiserücktrittsversicherung nicht bei einem Bahnstreik. Da es sich um einen Streik handelt, erstattet eine Reiserücktrittsversicherungen weder die Bahntickets noch die generellen Reisekosten. Dies gilt beispielsweise auch für den Fall, dass Sie ihren Flug verpassen, aufgrund einer Verspätung oder möglichen Ausfalls eines Zuges, wenn es sich dabei um Auswirkungen des Streiks handelt. Die Reiserücktrittsversicherungen kommen in der Regel nur im Falle einer zweistündigen Verspätung der Bahn für die Zugtickets auf, jedoch auch nur wenn kein Streik stattfindet.
Die Deutsche Bahn bietet Reisenden die Möglichkeit ihre Tickets vor der Fahrt kostenfrei zu stornieren und sich die Kosten über ein Reisezentrum der Bahn erstatten zu lassen.
Welche Pflichten hat der Reiseveranstalter?
Ein unvorhergesehener Streik im Rahmen von Rail & Fly kann die geplante Pauschalreise erheblich stören. In solchen Situationen stellt sich die Frage nach der Haftung und der Erstattung der zusätzlichen Kosten. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. Juni 2021 (Az. X ZR 29/20) ist in der Regel der Reiseveranstalter haftbar. Wenn Sie als Kunde aufgrund der Werbematerialien den Eindruck gewinnen, dass der Bahntransfer zum Flughafen eine Dienstleistung des Reiseveranstalters darstellt, liegt die Haftung dieses Anbieters auch für eventuelle Konsequenzen aufgrund von Zugverspätungen oder Ausfällen vor. Kunden bietet sich die Möglichkeit Schadensansprüche dementsprechend geltend zu machen. Buchen sie jedoch das Ticket selbst, so bleiben sie auf den Kosten sitzen. Es ist jedoch entscheidend, die genauen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters zu berücksichtigen und zu beachten, dass es sich häufig um Einzelfallentscheidungen handelt.
Wo können sich Reisende informieren?
Reisende können sich auf der Website der Deutschen Bahn oder in der DB-App über die genauen Ausfälle von Zügen informieren. Zusätzlich steht eine kostenfreie Telefon-Hotline der Bahn unter der Nummer 08000-996633 zur Verfügung. Es ist jedoch zu beachten, dass insbesondere zu Stoßzeiten längere Wartezeiten bei Anrufen auftreten können, wie das Unternehmen betont.