Wer in der Welt unterwegs ist, wird mit immer mehr Risiken konfrontiert. Zwar meiden Urlauber in der Regel Gefahrenländer, aber zu Terroranschlägen oder politischen Auseinandersetzungen kann es praktisch überall kommen. Auch Risiken durch Infektionen und Naturkatastrophen werden vielfältiger. Was ist bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes zu beachten?</hb>
Ob eine Reise in ein bestimmtes Land sicher ist oder nicht, entscheidet das Auswärtige Amt. Gibt es eine Reisewarnung heraus, sollten Urlauber nicht mehr ins Land reisen. Manchmal gilt eine solche Reisewarnung auch nur für Teile des Landes oder bestimmte Regionen. Solche Reisewarnungen spricht das Auswärtige Amt allerdings nur selten aus. Auf seiner Website des Auswärtigen Amtes sind derzeit 27 Reise- oder Teilreisewarnungen gelistet, darunter für China, den Norden der Sinai-Halbinsel in Ägypten und den Osten der Ukraine.
Versicherungsschutz bei Reisewarnung
Viele Reiseversicherungen verlieren ihre Gültigkeit, wenn eine Reisewarnung für den Aufenthaltsort ausgesprochen ist. Das gilt nicht für Reisende, die sich bereits in dem Land befinden. Sondern für Reisende die nach der offiziellen Reisewarnung noch in das entsprechende Land reisen. Eine Reisekrankenversicherung würde dann die Behandlungskosten bei einer Erkrankung oder Unfallverletzung nicht mehr übernehmen. Es gibt aber wenige Reisekrankenversicherungen, die trotz Reisewarnung, beispielsweise wie bei der 2020 grassierenden Corona-Infektionswelle, dennoch leisten. Welche das sind, variiert. Daher ist die Empfehlung, dass sich Reisende vorab gut beraten lassen.
Kommt es zu einer Reisewarnung, können gebuchte Reisen in der Regel kostenfrei storniert oder umgebucht werden. Kommt es während des Urlaubsaufenthaltes zu einer Warnung, müssen Reiseveranstalter Urlauber aus diesen Ländern zurückholen.
Reiserücktritt bei Terrorgefahr
Spricht das Auswärtige Amt keine Reisewarnung, sondern lediglich einen Sicherheitshinweis aus, wie etwa im Falle der Türkei, bleibt der Schutz durch eine Reisekrankenversicherung bestehen. Auch wenn viele Urlauber die Lage als bedrohlich empfinden: Wer eine Reise gebucht hat, kann aufgrund eines Sicherheitshinweises nicht vom Reisevertrag mit dem Veranstalter zurücktreten. Allerdings gibt es mittlerweile Reiserücktrittsversicherungen, die auch Terrorgefahren mit einschließen. Kommt es innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn im Umkreis von 200 km des Urlaubsortes zu einem Terroranschlag, übernehmen sie die Stornokosten.
Krankenversicherung für Risikoländer
Wer trotz Reisewarnung in ein Risikogebiet reisen muss, ist in der Regel nicht durch eine Reisekrankenversicherung geschützt. Wer als Abenteurer oder aus beruflichen Gründen, als Journalist, Geschäftsreisender oder Entwicklungshelfer in ein Risikoland fährt, braucht einen speziellen Krankenversicherungsschutz, der auch Verletzungen durch Krieg und Terrorismus einschließt. Diese Versicherungen leisten unabhängig von Reisewarnungen. Krankenversicherungen für Kriegsgebiete sind mit touristischen Angeboten nicht vergleichbar. Individualreisende, die eine Versicherung für Gefahrenländer abschließen, müssen im Gegensatz zu herkömmlichen Reiseversicherungen mit eingeschränkten Leistungen, Selbstbehalten und deutlich höheren Prämien rechnen.