Das Department of State erklärt, dass das Einreiseverbot wegen der COVID-19-Pandemie für europäische Studenten aus dem Schengen-Raum sowie aus Irland und Großbritannien ab sofort aufgehoben wird. Wer mit einem gültigen F-1 oder M-1 Visum reist, braucht nun keine Sondergenehmigung im nationalen Interesse (NIE) mehr zu beantragen.
Studenten mit F-1 oder M-1 Visa
Inhaber von F-1 oder M-1 Visa dürfen ihren Studienaufenthalt in den Vereinigten Staaten weiterhin gemäß den rechtlichen Vorgaben durchführen. Ein M-1 Visum ermöglicht den Besuch einer anerkannten nicht-akademischen oder berufsbezogenen Bildungseinrichtung in den Vereinigten Staaten. Mit einem F-1 Visum können eine akademische beziehungsweise wissenschaftliche Bildungseinrichtung (z. B. Universität, College etc.) oder ein Sprachkurs von längerer Dauer in den USA besucht werden.
Mögliche Ausnahmen im nationalen Interesse
Akademiker, J-1-Studenten, Geschäftsreisende und Journalisten aus den Schengen-Ländern, Irland und Großbritannien können versuchen, eine Sondergenehmigung im nationalen Interesse (NIE) zu beantragen. Dazu müssen sie sich an die nächstgelegene US-Botschaft oder das Konsulat wenden.
„We appreciate the transparency and concerted efforts of our European partners and allies to combat this pandemic and welcome the EU’s reciprocal action to allow key categories of essential travel to continue“, heißt es im Department of State
Zur Meldung vom 2. März 2021